Energieausweis in Erftstadt

Sie verkaufen oder vermieten Ihr Haus und benötigen kurzfristig einen rechtssicheren Energieausweis? Bei Energieberatung Planz erhalten Sie den passenden Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Wir unterstützen Eigentümer im gesamten Stadtgebiet von Erftstadt – von Liblar und Lechenich über Gymnich und Kierdorf bis nach Bliesheim und Borr. Als zertifizierter Experte direkt vor Ort sorgen wir dafür, dass Ihr Dokument schnell und fachgerecht erstellt werden.

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Energieausweis in Erftstadt erstellen lassen | Energieberatung Planz

Warum Energieberatung Planz Ihr Experte für den Energieausweis in Erftstadt ist

Die gesetzlichen Vorgaben des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) sind streng. Wer eine Bestandsimmobilie im Rhein-Erft-Kreis – sei es in Erftstadt Lechenich, Liblar, Gymnich, Kierdorf oder Blesheim – verkauft oder neu vermietet, unterliegt der strikten Nachweispflicht.

Spätestens bei der ersten Besichtigung oder beim Notartermin muss potenziellen Käufern oder Mietern ungefragt ein gültiger, DIBt-registrierter Energieausweis (mit Angabe von Endenergiebedarf und Energieeffizienzklasse) vorgelegt werden. Viele Eigentümer tappen bei anonymen, ungeprüften Online-Ausweisen in die Haftungsfalle. Bei Falschangaben drohen nach § 108 GEG empfindliche Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Wir schützen Sie vor diesen rechtlichen Risiken. Als dena-gelistete und BAFA-zertifizierte Energie-Effizienz-Experten aus der direkten Nachbarschaft übernehmen wir die fachgerechte, energetische Bewertung und Ausstellung Ihres Dokuments.

Unser regionales Versprechen: Keine bürokratischen Hürden für Sie. Sobald die Vor-Ort-Aufnahme der Hüllfläche und Anlagentechnik abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihren rechtssicheren, 10 Jahre gültigen Nachweis garantiert innerhalb von 48 Stunden.

Bedarf oder Verbrauch: Welchen Ausweis benötigen Sie?

Transparente Preise und klare gesetzliche Vorgaben für Immobilienbesitzer in Erftstadt.

EA-Schnell-Check

Finden Sie in 2 Klicks heraus, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gesetzlich gefordert ist.

1. Wie viele Wohneinheiten hat Ihr Gebäude?

Verbrauchsausweis

100 € inkl. MwSt.

Die energetische Bewertung basiert rein auf dem tatsächlichen Endenergieverbrauch (Heizung & Warmwasser) der Gebäudenutzer.

  • Zulässig für: Wohngebäude ab Baujahr 1978
  • Zulässig für: Mehrfamilienhäuser (ab 5 Wohneinheiten), altersunabhängig
  • Voraussetzung: Lückenlose Heizkostenabrechnungen von 3 zusammenhängenden Jahren (36 Monate)
Meistverkauft

Bedarfsausweis

ab 420 € inkl. MwSt.

Umfassende Berechnung des Primärenergiebedarfs. Basiert auf Bausubstanz (Dämmung, Fenster, Wärmeerzeuger), völlig unabhängig vom Nutzerverhalten.

  • GEG-Pflicht: Zwingend für unsanierte Ein- bis Vierfamilienhäuser mit Baujahr bis 1977
  • Inklusive fachgerechter Vor-Ort-Gebäudeaufnahme in ganz Erftstadt
  • Inkl. rechtssicherer Modernisierungsempfehlungen (Pflichtteil im Dokument)

Übersicht: Transparente Kosten inkl. MwSt.

AusweisartPreis (inkl. MwSt.)Voraussetzungen / Details
Verbrauchsausweis100,00 €Für Gebäude ab Baujahr 1978 oder ab 5 Wohneinheiten. Basiert auf Verbrauchsdaten.
Bedarfsausweisab 420,00 €Inklusive gesetzlich vorgeschriebener Vor-Ort-Aufnahme in ganz Erftstadt. Für Gebäude vor Baujahr 1978 mit weniger als 5 Wohneinheiten.

In 3 Schritten zur rechtssicheren Ausstellung

01

Ersteinschätzung (GEG-Prüfung)

Wir klären sofort und verbindlich am Telefon, ob das Gesetz für Ihre Immobilie einen Bedarfsausweis vorschreibt oder ein Verbrauchsausweis genügt.

02

Daten- & Gebäudeaufnahme

Beim Bedarfsausweis kommen wir für eine detaillierte technische Analyse zu Ihnen nach Erftstadt. Beim Verbrauchsausweis übermitteln Sie uns bequem Ihre Verbrauchsdaten.

03

Ausstellung in 48 Stunden

Spätestens 48 Stunden nach dem Vor-Ort-Termin (oder Datenvollständigkeit) erhalten Sie das PDF-Dokument inkl. amtlicher Registrierung beim DIBt.

Hendrik Planz - Energieberater Erftstadt

Ihr Experte vor Ort: Hendrik Planz

✓ BAFA-zertifiziert ✓ dena-Energieeffizienz-Experte

Dank kurzer Wege im Rhein-Erft-Kreis garantiere ich Ihnen eine persönliche Betreuung und schnelle Termine. Die gesetzlich vorgeschriebene Vor-Ort-Begehung für den Bedarfsausweis führe ich direkt in Erftstadt und allen Stadtteilen (Liblar, Lechenich, Gymnich, Kierdorf, Bliesheim, Borr) persönlich durch.

Wichtige Fakten & Häufige Fragen (GEG 2024)

Wissenswertes rund um die Energieausweis-Pflicht für Immobilienbesitzer in Erftstadt und Umgebung.

Ja, absolut. Wenn Sie Ihre Immobilie öffentlich inserieren, besteht gemäß § 87 GEG die Pflicht zur Angabe der energetischen Kennwerte. Dazu gehören die Art des Ausweises, der Endenergiebedarf oder -verbrauch, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse (A+ bis H). Fehlen diese, drohen kostenpflichtige Abmahnungen.
Das Ausstellen, Nicht-Vorlegen oder die Übergabe falscher Daten beim Energieausweis ist kein Kavaliersdelikt. Das Gesetz (§ 108 GEG) wertet dies als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro für den Verkäufer oder Vermieter geahndet werden kann. Zudem verweigern Notare im Rhein-Erft-Kreis zunehmend die Beurkundung des Kaufvertrags ohne das Vorliegen des Dokuments.
Jeder neu erstellte Energieausweis (Bedarf und Verbrauch) behält ab dem Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von exakt 10 Jahren. Sollten Sie Ihr Gebäude in dieser Zeit jedoch umfassend energetisch sanieren (z.B. neue Fenster, Fassadendämmung, Wärmepumpe), ist die Neuausstellung zwingend zu empfehlen. Eine bessere Effizienzklasse steigert den Immobilienwert in Erftstadt deutlich.
Bei reinen Online-Ausweisen, wo Sie alle Gebäudedaten selbst eingeben, tragen oft Sie als Eigentümer das alleinige rechtliche Haftungsrisiko für die Richtigkeit. Das aktuelle GEG verpflichtet den Aussteller, die bereitgestellten Daten auf Plausibilität zu prüfen. Als qualifizierte und bei der dena gelistete Energie-Effizienz-Experten übernehmen wir diese Verantwortung und bieten Ihnen 100%ige Rechtssicherheit.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Fördermittel-Rechner dient ausschließlich einer ersten, unverbindlichen Orientierung. Er ersetzt keine professionelle Energieberatung. Die Ergebnisse basieren auf Ihren Eingaben und pauschalierten Annahmen. Die Förderrichtlinien des Bundes (BEG EM Stand 2026) unterliegen strengen technischen Voraussetzungen und können sich kurzfristig ändern. Eine rechtliche Gewährleistung, Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse oder ein garantierter Anspruch auf Fördermittel ist ausgeschlossen.

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