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Steuerbonus oder BEG-Förderung? So sparen Sie 2026 wirklich am meisten

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer kennen nur den einen Förderweg: die Zuschüsse von BAFA und KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dabei gibt es einen zweiten, oft unterschätzten Weg – den steuerlichen Sanierungsbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz. Beide Wege schließen sich für ein und dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Wer vorher rechnet, spart am Ende häufig mehrere tausend Euro mehr.

Kurz gesagt: Für jede Maßnahme gilt: entweder Zuschuss aus der BEG von BAFA oder KfW oder Steuerbonus nach § 35c EStG. Beides zusammen geht nicht. Für verschiedene Maßnahmen dürfen Sie die Wege aber mischen. Welcher Weg mehr bringt, hängt von Kosten, Steuerlast und Zeitplan ab, das Rechenbeispiel unten zeigt den Unterschied.

Die BEG-Förderung kurz erklärt

Die BEG-Förderung ist ein direkter Zuschuss, den BAFA und KfW nach Antragstellung und Abschluss der Maßnahme auszahlen. Je nach Maßnahme und persönlicher Situation sind Fördersätze von 15 bis 80 Prozent möglich. Die genauen Sätze und Boni seit der Reform vom 21. Juli 2026 haben wir ausführlich in unserem Beitrag zur BEG-Förderung 2026 zusammengefasst.

Der Steuerbonus nach § 35c EStG

Der steuerliche Sanierungsbonus funktioniert anders: Statt eines Zuschusses mindert er direkt Ihre Steuerschuld. Konkret lassen sich 20 Prozent der Sanierungskosten absetzen, verteilt über drei Jahre: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses, weitere 7 Prozent im Folgejahr und 6 Prozent im dritten Jahr. Begünstigt sind Kosten bis 200.000 € pro Objekt, was einer maximalen Steuerermäßigung von 40.000 € entspricht. Je Jahr ist der Abzug zusätzlich gedeckelt: höchstens 14.000 €, 14.000 € und 12.000 €.

Förderfähig sind unter anderem Wärmedämmung von Wänden, Dach und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern und Außentüren, eine neue Heizungsanlage (auch Wärmepumpen), Lüftungsanlagen sowie die Heizungsoptimierung. Die Kosten für den Energieberater zählen gesondert: Hier mindert sich die Steuer um 50 Prozent der Aufwendungen – vorausgesetzt, der Berater ist beim BAFA für das Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen und wurde mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung beauftragt. Wichtig ist außerdem die Frist: Begünstigt sind nur Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind.

Voraussetzung ist, dass das Gebäude zu Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist und selbst bewohnt wird – vermietete Objekte sind ausgeschlossen. Zudem braucht es eine Fachunternehmererklärung nach amtlichem Muster, und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, nicht bar.

Zuschuss oder Steuerersparnis – was passt zu Ihnen?

Der BEG-Zuschuss fließt zeitnah nach Fertigstellung und unabhängig von Ihrer individuellen Steuerlast – allerdings muss der Antrag zwingend vor Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Der Steuerbonus dagegen wird erst nach Fertigstellung über die Steuererklärung geltend gemacht, kein Antrag vorab nötig – wirkt aber nur, wenn tatsächlich genug Steuerlast vorhanden ist, und verteilt sich über drei Jahre.

Als grobe Orientierung: Wer schnell Liquidität braucht oder ein geringeres Einkommen hat, profitiert meist stärker vom BEG-Zuschuss, gerade weil der Einkommensbonus dort gezielt niedrige Einkommen begünstigt. Wer dagegen eine höhere Steuerlast hat und die Sanierung selbst vorfinanzieren kann, fährt mit dem Steuerbonus oft besser – zumal die Grundförderung der BEG zum ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent sinkt.

Gegenüberstellung nach dem Stand vom 19. September 2026. Quellen am Ende des Beitrags.
 BEG-Zuschuss (BAFA/KfW)Steuerbonus nach § 35c EStG
Höhe15 % bis 80 % je nach Maßnahme und Boni20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre (7 / 7 / 6 %)
Obergrenzeje nach Programm, siehe BEG-Beitrag40.000 € je Objekt; jährlich höchstens 14.000 €, 14.000 € und 12.000 €
Wann ist das Geld danach Bewilligung und Verwendungsnachweiserst mit den Steuerbescheiden der drei Folgejahre
Antragvor Maßnahmenbeginn, Vertrag mit aufschiebender Bedingungkein Antrag, Angabe in der Steuererklärung
Werauch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaftennur selbst bewohntes Eigentum
Energieberaterkostengesonderte Förderung für Fachplanung und Baubegleitung50 % der Kosten, wenn der Berater BAFA-zugelassen und mit Planung oder Aufsicht beauftragt ist
Fristlaufend, Konditionen ändern sichMaßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein

Kombinieren ist erlaubt – aber nicht für dieselbe Maßnahme

Ein häufiges Missverständnis: Eine Kombination von BEG-Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme ist gesetzlich ausgeschlossen. Möglich ist aber, unterschiedliche Maßnahmen am selben Haus unterschiedlich zu fördern – zum Beispiel den Fenstertausch über den BAFA-Zuschuss abzurechnen und die Dämmung der Fassade über den Steuerbonus geltend zu machen.

Rechenbeispiel im Vergleich

Eine Fassadendämmung kostet 20.000 €. Über die BEG-Einzelmaßnahme für die Gebäudehülle gibt es 15 Prozent Grundförderung, also 3.000 € Zuschuss – ausgezahlt kurz nach Fertigstellung. Über den Steuerbonus wären es 20 Prozent, also 4.000 € Ersparnis, verteilt auf drei Jahre (1.400 € / 1.400 € / 1.200 €) – vorausgesetzt, es steht genügend Steuerschuld dagegen. Bei ausreichender Steuerlast ist der Steuerbonus hier rechnerisch um 1.000 € günstiger, das Geld fließt dafür deutlich langsamer.

Unsere Empfehlung

Welcher Weg tatsächlich mehr bringt, hängt von Einkommen, Steuerklasse, der geplanten Maßnahmenkombination und dem Zeitpunkt der Umsetzung ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – eine individuelle Berechnung schon.

Welcher Förderweg passt zu Ihrer Sanierung?

Wir rechnen für Ihr Vorhaben durch, ob BEG-Zuschuss, Steuerbonus oder eine Kombination beider Wege am meisten spart – individuell und unverbindlich.

Fördermittelberatung anfragen

Häufige Fragen

Kann ich BEG-Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme kombinieren?

Nein. Eine Kombination von BEG-Förderung und Steuerbonus nach § 35c EStG ist für ein und dieselbe Maßnahme gesetzlich ausgeschlossen. Möglich ist aber, unterschiedliche Maßnahmen am selben Haus unterschiedlich zu fördern – etwa den Fenstertausch über BAFA und die Fassadendämmung über den Steuerbonus.

Wann lohnt sich der Steuerbonus mehr als der BEG-Zuschuss?

Wer eine höhere Steuerlast hat und die Sanierung selbst vorfinanzieren kann, fährt mit dem Steuerbonus oft besser – zumal die BEG-Grundförderung zum ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent sinkt.

Wann lohnt sich der BEG-Zuschuss mehr?

Wer schnell Liquidität braucht oder ein geringeres Einkommen hat, profitiert meist stärker vom BEG-Zuschuss, da der Einkommensbonus gezielt niedrige Einkommen begünstigt.

Wie hoch sind die Fördersätze der BEG-Förderung aktuell?

Je nach Maßnahme und persönlicher Situation zwischen 15 und 80 Prozent, abhängig von Grundförderung, Boni und Einkommensstufe – die genauen Sätze seit der Reform vom 21. Juli 2026 sind im Beitrag zur BEG-Förderung 2026 zusammengefasst.

Quellen

  • § 35c Einkommensteuergesetz – Steuerermäßigung, Höchstbeträge, begünstigte Maßnahmen, Zehnjahresgrenze, Ausschluss bei öffentlicher Förderung (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 19.09.2026
  • § 52 Absatz 35a EStG – zeitlicher Anwendungsbereich: Abschluss vor dem 1. Januar 2030 (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 19.09.2026
  • BAFA, „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ (bafa.de), abgerufen am 19.09.2026
  • KfW, Merkblatt Zuschuss Nr. 458, Stand 07/2026 (PDF), abgerufen am 19.09.2026
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