Steuerbonus oder BEG-Förderung? So sparen Sie 2026 wirklich am meisten
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer kennen nur den einen Förderweg: die Zuschüsse von BAFA und KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dabei gibt es einen zweiten, oft unterschätzten Weg – den steuerlichen Sanierungsbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz. Beide Wege schließen sich für ein und dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Wer vorher rechnet, spart am Ende häufig mehrere tausend Euro mehr.
Die BEG-Förderung kurz erklärt
Die BEG-Förderung ist ein direkter Zuschuss, den BAFA und KfW nach Antragstellung und Abschluss der Maßnahme auszahlen. Je nach Maßnahme und persönlicher Situation sind Fördersätze von 15 bis 80 Prozent möglich. Die genauen Sätze und Boni seit der Reform vom 21. Juli 2026 haben wir ausführlich in unserem Beitrag zur BEG-Förderung 2026 zusammengefasst.
Der Steuerbonus nach § 35c EStG
Der steuerliche Sanierungsbonus funktioniert anders: Statt eines Zuschusses mindert er direkt Ihre Steuerschuld. Konkret lassen sich 20 Prozent der Sanierungskosten absetzen, verteilt über drei Jahre: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses, weitere 7 Prozent im Folgejahr und 6 Prozent im dritten Jahr. Begünstigt sind Kosten bis 200.000 € pro Objekt, was einer maximalen Steuerersparnis von 40.000 € entspricht.
Förderfähig sind unter anderem Wärmedämmung von Wänden, Dach und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern und Außentüren, eine neue Heizungsanlage (auch Wärmepumpen), Lüftungsanlagen sowie die Heizungsoptimierung. Für die Kosten einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung gibt es sogar eine Zusatzförderung von 50 Prozent.
Voraussetzung ist, dass das Gebäude zu Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist und selbst bewohnt wird – vermietete Objekte sind ausgeschlossen. Zudem braucht es eine Fachunternehmererklärung nach amtlichem Muster, und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, nicht bar.
Zuschuss oder Steuerersparnis – was passt zu Ihnen?
Der BEG-Zuschuss fließt zeitnah nach Fertigstellung und unabhängig von Ihrer individuellen Steuerlast – allerdings muss der Antrag zwingend vor Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Der Steuerbonus dagegen wird erst nach Fertigstellung über die Steuererklärung geltend gemacht, kein Antrag vorab nötig – wirkt aber nur, wenn tatsächlich genug Steuerlast vorhanden ist, und verteilt sich über drei Jahre.
Als grobe Orientierung: Wer schnell Liquidität braucht oder ein geringeres Einkommen hat, profitiert meist stärker vom BEG-Zuschuss, gerade weil der Einkommensbonus dort gezielt niedrige Einkommen begünstigt. Wer dagegen eine höhere Steuerlast hat und die Sanierung selbst vorfinanzieren kann, fährt mit dem Steuerbonus oft besser – zumal die Grundförderung der BEG zum ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent sinkt.
Kombinieren ist erlaubt – aber nicht für dieselbe Maßnahme
Ein häufiges Missverständnis: Eine Kombination von BEG-Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme ist gesetzlich ausgeschlossen. Möglich ist aber, unterschiedliche Maßnahmen am selben Haus unterschiedlich zu fördern – zum Beispiel den Fenstertausch über den BAFA-Zuschuss abzurechnen und die Dämmung der Fassade über den Steuerbonus geltend zu machen.
Rechenbeispiel im Vergleich
Eine Fassadendämmung kostet 20.000 €. Über die BEG-Einzelmaßnahme für die Gebäudehülle gibt es 15 Prozent Grundförderung, also 3.000 € Zuschuss – ausgezahlt kurz nach Fertigstellung. Über den Steuerbonus wären es 20 Prozent, also 4.000 € Ersparnis, verteilt auf drei Jahre (1.400 € / 1.400 € / 1.200 €) – vorausgesetzt, es steht genügend Steuerschuld dagegen. Bei ausreichender Steuerlast ist der Steuerbonus hier rechnerisch um 1.000 € günstiger, das Geld fließt dafür deutlich langsamer.
Unsere Empfehlung
Welcher Weg tatsächlich mehr bringt, hängt von Einkommen, Steuerklasse, der geplanten Maßnahmenkombination und dem Zeitpunkt der Umsetzung ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – eine individuelle Berechnung schon.
Welcher Förderweg passt zu Ihrer Sanierung?
Wir rechnen für Ihr Vorhaben durch, ob BEG-Zuschuss, Steuerbonus oder eine Kombination beider Wege am meisten spart – individuell und unverbindlich.
Fördermittelberatung anfragenHäufige Fragen
Kann ich BEG-Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme kombinieren?
Nein. Eine Kombination von BEG-Förderung und Steuerbonus nach § 35c EStG ist für ein und dieselbe Maßnahme gesetzlich ausgeschlossen. Möglich ist aber, unterschiedliche Maßnahmen am selben Haus unterschiedlich zu fördern – etwa den Fenstertausch über BAFA und die Fassadendämmung über den Steuerbonus.
Wann lohnt sich der Steuerbonus mehr als der BEG-Zuschuss?
Wer eine höhere Steuerlast hat und die Sanierung selbst vorfinanzieren kann, fährt mit dem Steuerbonus oft besser – zumal die BEG-Grundförderung zum ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent sinkt.
Wann lohnt sich der BEG-Zuschuss mehr?
Wer schnell Liquidität braucht oder ein geringeres Einkommen hat, profitiert meist stärker vom BEG-Zuschuss, da der Einkommensbonus gezielt niedrige Einkommen begünstigt.
Wie hoch sind die Fördersätze der BEG-Förderung aktuell?
Je nach Maßnahme und persönlicher Situation zwischen 15 und 80 Prozent, abhängig von Grundförderung, Boni und Einkommensstufe – die genauen Sätze seit der Reform vom 21. Juli 2026 sind im Beitrag zur BEG-Förderung 2026 zusammengefasst.


