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BEG-Förderung 2026: Was sich für Hausbesitzer im Rhein-Erft-Kreis ändert

Wer sein Haus energetisch sanieren oder die alte Heizung austauschen möchte, stößt derzeit auf viele widersprüchliche Informationen. Kein Wunder: Zum 21. Juli 2026 ist eine umfassende Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten, die Fördersätze, Bonusregelungen und Höchstgrenzen spürbar verändert hat. Für Eigentümerinnen und Eigentümer im Rhein-Erft-Kreis – etwa in Erftstadt, Bergheim, Kerpen oder Pulheim – stellt sich jetzt die Frage: Lohnt sich die Sanierung noch, und mit welcher Förderung kann ich realistisch rechnen? Dieser Beitrag fasst den aktuellen Stand zusammen.

Die BEG-Reform zum 21. Juli 2026: Das Wichtigste vorab

Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 konnten KfW und BAFA aufgrund der Systemumstellung vorübergehend keine neuen Anträge bestätigen. Dieser technische Förderstopp ist inzwischen beendet – seit dem 21. Juli 2026 läuft die Antragstellung wieder normal, allerdings zu neuen, in Teilen reduzierten Konditionen. Bereits bewilligte Zusagen aus der Zeit davor bleiben gültig.

Die neue Förderstruktur im Überblick

Die Grundförderung unterscheidet sich je nach Maßnahme: Für den Austausch der Heizung über die KfW-Programme 458/459 liegt sie weiterhin bei 30 %. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung, Fenstertausch, Lüftungsanlagen – die über die BAFA laufen, beträgt die Grundförderung 15 %. Hinzu kommen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer beim Heizungstausch zwei mögliche Boni: der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus.

Der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt Schritt für Schritt

Der Klimageschwindigkeitsbonus (KGB) belohnt den frühzeitigen Austausch alter, fossiler Heizungen. Seit der Reform gilt ein klarer Abschmelzplan:

  • 21.07.2026 bis 31.01.2027: 16 %
  • ab 01.02.2027: 12 %
  • ab 01.08.2027: 8 %
  • ab 01.02.2028: 4 %
  • ab 01.08.2028: 0 % – der Bonus entfällt vollständig

Der Bonus sinkt also alle sechs Monate um vier Prozentpunkte und läuft Mitte 2028 komplett aus. Wer ohnehin plant, die Heizung in den nächsten Jahren zu erneuern, sichert sich mit einem früheren Zeitpunkt spürbar mehr Förderung.

Einkommensbonus: Wer wie viel zusätzlich bekommt

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und gilt ebenfalls nur für selbstnutzende Eigentümer beim Heizungstausch:

  • bis 30.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen: 40 % Bonus
  • bis 40.000 €: 30 %
  • bis 50.000 €: 10 %
  • darüber: kein Einkommensbonus

Für Haushalte mit Kindern verschieben sich diese Einkommensgrenzen um jeweils 10.000 € pro Kind nach oben, sodass auch Familien mit etwas höherem Einkommen noch von einer Bonusstufe profitieren können.

Was weggefallen ist: der Effizienzbonus

Der bisherige Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme/Wasser als Wärmequelle wurde im Zuge der Reform ersatzlos gestrichen. Wer diesen Bonus in älteren Kalkulationen oder Angeboten von Fachbetrieben noch eingerechnet findet, sollte die Zahlen unbedingt aktualisieren lassen.

Bis zu 80 % Förderung – aber nicht für alle

Ein viel zitierter Wert ist die Anhebung des Förderhöchstsatzes von bisher 70 % auf jetzt 80 %. Wichtig für die Praxis: Diese 80 % sind eine reine Obergrenze. Erreicht wird sie rechnerisch nur, wenn Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %) und maximaler Einkommensbonus (40 %) zusammen addiert werden – macht in der Spitze 86 %, gekappt auf 80 %. Das betrifft also ausschließlich Haushalte in der niedrigsten Einkommensstufe, die zudem jetzt handeln, solange der Klimageschwindigkeitsbonus noch hoch ist. Für die meisten Haushalte liegt die realistische Förderquote deutlich darunter.

BAFA oder KfW – wer ist für was zuständig?

Ein häufiger Verwechslungspunkt: Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, neue Fenster, Lüftungstechnik sowie Heizungsoptimierung – ist die BAFA zuständig. Wer im Rhein-Erft-Kreis nach einer BAFA-zertifizierten Beratung sucht, meint in der Regel diese Fördersparte. Für den kompletten Heizungstausch dagegen – etwa den Umstieg auf eine Wärmepumpe – läuft die Förderung über die KfW-Programme 458 (Zuschuss) und 459 (Ergänzungskredit). Beide Fördertöpfe lassen sich kombinieren, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was bedeutet das konkret für Hausbesitzer im Rhein-Erft-Kreis?

Ob in Erftstadt, Bergheim oder anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis: Die neuen Regeln machen Förderanträge komplexer, nicht einfacher. Welche Kombination aus Grundförderung, Boni und BAFA- oder KfW-Programm im Einzelfall die höchste Förderung bringt, hängt von individuellen Faktoren ab – Baujahr, geplante Maßnahme, Haushaltseinkommen und Zeitpunkt der Antragstellung. Ein Fehler in der Antragsreihenfolge kann dabei schnell dazu führen, dass die Förderung ganz entfällt.

Individuell prüfen lassen

Die BEG-Reform 2026 bringt neue Chancen, aber auch neue Fallstricke – vor allem durch den abschmelzenden Klimageschwindigkeitsbonus, der frühes Handeln belohnt. Als unabhängiger Energieberater vor Ort im Rhein-Erft-Kreis prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche BAFA- oder KfW-Förderung für Ihr Haus infrage kommt, und begleiten Sie durch den kompletten Antragsprozess.

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