Energieberatung im Rhein-Erft-Kreis

Dein unabhängiger Energieeffizienz-Experte direkt vor Ort. Wir begleiten dein Sanierungsprojekt im Rhein-Erft-Kreis vom iSFP bis zur finalen Auszahlung der BAFA-Zuschüsse. Jetzt 2026 von maximalen Förderquoten profitieren.

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Förderung Haus Sanierung Rhein-Erft-Kreis | BAFA & KfW Zuschüsse

Förderung für Ihre Haus-Sanierung im Rhein-Erft-Kreis sichern

Die energetische Modernisierung von Bestandsimmobilien im Rhein-Erft-Kreis (etwa in Kerpen, Bergheim, Frechen oder Erftstadt) ist der beste Weg, um sich langfristig von schwankenden Energiepreisen unabhängig zu machen. Doch wer ein neues Dach plant, die Fenster tauscht oder eine Wärmepumpe installieren möchte, sieht sich schnell mit einem komplexen Dschungel aus Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) konfrontiert.

Genau hier kommen wir als staatlich registrierte Energieeffizienz-Experten ins Spiel. Wir helfen Ihnen, die Antragsbedingungen von KfW und BAFA fehlerfrei zu durchlaufen und sorgen dafür, dass kein Euro an staatlicher Unterstützung auf der Strecke bleibt.

Der wichtigste Hebel für mehr Geld vom Staat: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sichern Sie sich dauerhaft 5 % iSFP-Bonus auf Maßnahmen an der Gebäudehülle. Und das Beste: Selbst die Ausarbeitung dieses Fahrplans wird zu 50 % vom Staat gefördert.

Bei der Heizungsmodernisierung (Wärmepumpe) winken dank verschiedener Bonus-Kombinationen aktuell sogar KfW-Zuschüsse von bis zu 70 %. Lassen Sie uns prüfen, welche Summen Ihnen zustehen!

So schöpfen wir Ihre Fördergelder maximal aus

Von der strategischen Konzepterstellung bis zur finalen Auszahlung der Zuschüsse.

Der Schlüssel: Sanierungsfahrplan (iSFP)

Wir analysieren Ihre Immobilie und erarbeiten ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept. Ein vorliegender iSFP ist Ihr Freifahrtschein für den 5 % iSFP-Bonus (zusätzliche Förderung) für Maßnahmen an Dach, Fassade und Fenstern.

Erstellung zu 50% vom BAFA gefördert

KfW / BAFA Fördermittelservice

Ein kleiner Formfehler reicht oft aus, um den Förderanspruch zu verlieren. Wir übernehmen das Erstellen der "Bestätigung zum Antrag (BzA)" sowie die finale "Bestätigung nach Durchführung (BnD)", damit die Gelder sicher fließen.

Sicherung von max. Zuschüssen (bis 70%)

Berechnung für Heizungsförderung

Möchten Sie den hohen KfW-Heizungszuschuss erhalten, ist der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs Pflicht. Diesen erbringen wir durch eine exakte raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831.

Zwingende Fördervoraussetzung

Energetische Baubegleitung

Wir lassen Sie bei der Ausführung in Hürth, Brühl oder Wesseling nicht allein. Wir überwachen die handwerkliche Qualität (Dämmstärken, luftdichte Anschlüsse), um Schimmel und Wärmebrücken zu vermeiden.

Der Energieausweis danach

Wurde Ihr Haus im Rhein-Erft-Kreis erfolgreich energetisch saniert, erstellen wir Ihnen auf Wunsch einen aktuellen Gebäudeenergieausweis, der die nun deutlich bessere Effizienzklasse dokumentiert.

Wertsteigerung sichtbar machen

Ihre Investition in die Beratung & Staatliche Erstattung

Da der Staat ein hohes Interesse an energetischer Sanierung hat, sinken Ihre effektiven Ausgaben für unsere Expertenleistung massiv.

Beratungsleistung / Konzept Rechnungsbetrag (inkl. MwSt.) Staatliche Förderung / Ihr Effektiv-Preis
Sanierungsfahrplan (iSFP) - Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus ca. 1.800,00 € 50% BAFA-Zuschuss (max. 650 €). Ihr effektiver Eigenanteil liegt bei nur ca. 1.150,00 €. Wir rechnen direkt mit dem Amt ab!
Exakte Heizlastberechnung (für Wärmepumpe) ab 450,00 € Ist Teil der "Umfeldmaßnahme" beim Heizungstausch und damit über die KfW mit bis zu 70 % erstattungsfähig.
Fördermittelservice (KfW/BAFA Abwicklung) Individuell Kann oftmals mit den förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme (Heizung oder Gebäudehülle) abgerechnet werden.
Energetische Baubegleitung Nach Projekt-Aufwand Starker Kostenschutz zur Vermeidung von Baufehlern: 50% der Kosten werden als Zuschuss erstattet.

Vom ersten Anruf bis zur Auszahlung der Förderung

01

1. Planung & Ist-Aufnahme

Nach einem ersten Check besuchen wir Ihre Immobilie (z.B. in Erftstadt oder Pulheim), nehmen die gesamte energetische Hülle auf und besprechen Ihre Wünsche.

02

2. Konzepterstellung (iSFP)

Wir arbeiten den detaillierten Plan aus, berechnen die exakte Wirtschaftlichkeit, prüfen die Fördersätze und überreichen Ihnen den fertigen Sanierungsfahrplan.

03

3. Antrag & Umsetzung

Bevor Sie Handwerker beauftragen, stellen wir die Förderanträge (BzA). Während der Umsetzung prüfen wir die Arbeit und reichen abschließend die Bestätigungen (BnD) für die Auszahlung ein.

Wissenswertes zur Haus-Sanierung (FAQ)

Wir beantworten die dringendsten Fragen zu BAFA, KfW und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Fassade) erhalten Sie über das BAFA regulär 15 % Grundförderung. Wenn die Maßnahme Teil eines Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, steigt dieser Satz auf 20 %. Bei der Heizungssanierung (z.B. der Einbau einer umweltfreundlichen Wärmepumpe) sind über die KfW durch Kombination verschiedener Boni (Einkommens-, Geschwindigkeits-, Effizienz-Bonus) sogar bis zu 70 % Förderung möglich.
Ja, sehr umfassend. Die umfassende Konzepterstellung durch einen zertifizierten Energieberater (den iSFP) bezuschusst das BAFA aktuell mit 50 % der Kosten (gedeckelt auf 650 Euro bei Ein- bis Zweifamilienhäusern). Wir verrechnen diesen Anteil direkt, sodass Sie von Beginn an nur Ihren reduzierten Eigenanteil zahlen.
Wenn Sie im Vorfeld einer Sanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen und in den Folgejahren eine der dort empfohlenen Maßnahmen an der Gebäudehülle umsetzen, gewährt Ihnen das BAFA dauerhaft 5 % zusätzliche Förderung auf diese Maßnahme. Zudem verdoppelt sich das maximal förderfähige Investitionsvolumen pro Wohneinheit von 30.000 Euro auf 60.000 Euro.
Das ist der wichtigste Grundsatz! Verträge mit Handwerkern dürfen (mit wenigen, zeitlich begrenzten Ausnahme-Regelungen bei der Heizungsförderung) erst nach der offiziellen Antragstellung bei der KfW oder dem BAFA, beziehungsweise nach einem dokumentierten Beratungsgespräch, geschlossen werden. Beauftragen Sie vorher verbindlich einen Handwerker, erlischt der Anspruch auf die staatlichen Gelder.
Absolut. Die KfW verlangt für die Gewährung des Zuschusses zwingend den Nachweis eines fachgerechten hydraulischen Abgleichs (nach dem umfangreichen Verfahren B). Dieser Abgleich kann nur vorgenommen werden, wenn im Vorfeld eine exakte, raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durchgeführt wurde.

Fördermittel-Rechner

Prüfen Sie Ihr Einsparpotenzial durch staatliche Zuschüsse für Ihre Haus-Sanierung.

Schritt 1: Angaben zum Gebäude

Schritt 2: Geplante Maßnahme

Funktionstüchtige alte fossile Heizung ist älter als 20 Jahre.
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €.
Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Grundwasserwärme.

Schritt 3: Geschätzte Kosten

Voraussichtliches Angebot der Handwerker (Brutto):

Auswertung

Investition (Handwerker): 0 €
Max. förderfähige Kosten: 0 €
Fördersatz Maßnahme: 0 %
Zuschuss Maßnahme: 0 €
Ihre Gesamtersparnis mit Förderung 0 €
Kosten ohne Förderung:
0 €
Kosten mit Förderung:
0 €
Rechtlicher Hinweis: Dieses Tool dient einer ersten Orientierung und stellt keine verbindliche Fördermittelauskunft dar. Eine Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse ist ausgeschlossen. Regionale Zuschüsse für PV sind nicht überall im Rhein-Erft-Kreis verfügbar (bitte lokale Richtlinien prüfen).
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