Sie verkaufen oder vermieten Ihr Haus und benötigen kurzfristig einen rechtssicheren Energieausweis? Bei Energieberatung Planz erhalten Sie den passenden Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.


Wir unterstützen Eigentümer im gesamten Stadtgebiet von Frechen – von Königsdorf und Bachem über Buschbell und Hücheln bis nach Grefrath und Habbelrath. Als zertifizierter Experte direkt vor Ort sorgen wir dafür, dass Ihr Dokument schnell und fachgerecht erstellt werden.

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Ihr regionaler Fachpartner für rechtssichere Energieausweise in Frechen

Wer in Frechen – von Königsdorf über Bachem bis nach Habbelrath – eine Immobilie veräußern oder neu vermieten möchte, kommt an den strengen Vorschriften des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) nicht vorbei. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Dokument ist längst kein Kavaliersdelikt mehr.

Gut die Hälfte der Frechener Gebäude mit Wohnraum stammt aus den Jahren 1950 bis 1979. Für Häuser mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz bis Ende 2026 in der Regel den Bedarfsausweis vor. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Eigentümer von reinen Wohngebäuden wählen.

Das Gesetz schreibt vor, dass Miet- und Kaufinteressenten ungefragt ein amtlich registrierter Energieausweis vorgelegt werden muss, der Auskunft über Effizienzklasse und Endenergiebedarf gibt. Wer sich auf mangelhafte Online-Tools verlässt, haftet als Eigentümer bei Falschangaben selbst. Die Folge können Bußgelder im fünfstelligen Bereich sein.

Gehen Sie auf Nummer sicher: Als staatlich zugelassener Energieberater (BAFA/dena) mit Sitz in der direkten Nachbarschaft (Kerpen) bin ich Ihr lokaler Ansprechpartner für Frechen. Wir trennt nur ein Katzensprung, was mir eine enorme Flexibilität bei der Terminvergabe ermöglicht.

Mein Service-Versprechen an Sie: Nach unserer gemeinsamen Vor-Ort-Begehung (beim Bedarfsausweis) oder nach Einreichen Ihrer Unterlagen (Verbrauchsausweis) halte ich Ihnen das zertifizierte PDF-Dokument garantiert innerhalb von 48 Stunden bereit.

Welcher Ausweis ist der richtige für Ihr Haus?

Keine versteckten Gebühren. Volle Transparenz für Immobilienbesitzer in Frechen.

Der GModG-Schnell-Check

Beantworten Sie zwei kurze Fragen und erfahren Sie sofort, welchen Ausweis das Gesetz verlangt.

Ab 1. Januar 2027 ändert sich das: Die Pflicht zum Bedarfsausweis für ältere Häuser mit weniger als fünf Wohnungen fällt weg. Eigentümer von reinen Wohngebäuden dürfen dann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Der Verbrauchsausweis braucht dann Verbrauchsdaten aus zwei Jahren, getrennt nach Energieträgern. Nichtwohngebäude bekommen nur noch den Bedarfsausweis. Der Check unten zeigt die Regeln, die bis zum 31. Dezember 2026 gelten.

1. Wie viele Wohneinheiten hat Ihr Gebäude?

Verbrauchsausweis

100 € inkl. MwSt.

Dieser Nachweis spiegelt das tatsächliche Heizverhalten der Bewohner wider. Er wird aus den letzten drei Jahresabrechnungen ermittelt.

  • Vorgabe Baugenehmigung: Ab November 1977
  • Wohnkomplexe: Ab 5 Wohneinheiten immer erlaubt
  • Nötige Daten: 36 Monate durchgehende Heiz- und Nebenkostenabrechnung
Der Standard für Altbauten

Bedarfsausweis

ab 420 € inkl. MwSt.

Hier wird die Immobilie bauphysikalisch durchleuchtet. Das Heizverhalten der Vormieter spielt keine Rolle, es zählen Dämmung, Dach und Heizungstechnik.

  • GModG-Pflicht: Altbauten (bis 4 Wohnungen) mit Baujahr vor 1978
  • Fachgerechte Datenaufnahme vor Ort in Ihrem Haus in Frechen inklusive
  • Gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungstipps sind enthalten

Faire Kostenkalkulation für Frechen

Ausweisdokument Endpreis (inkl. MwSt.) Leistungsumfang & Hinweise
Verbrauchsausweis 100,00 € Analyse der lückenlosen Energieverbräuche. Nur für Immobilien ab Baujahr 1978 oder Mehrfamilienhäuser (ab 5 WE) zulässig.
Bedarfsausweis ab 420,00 € Einschätzung des energetischen Gebäudezustands. Der Preis beinhaltet die verpflichtende Begehung in Frechen.

Welchen Ausweis brauchen Sie überhaupt?

Wir prüfen kostenlos, ob für Ihr Gebäude in Frechen der Bedarfsausweis Pflicht ist – oder ob eine dokumentierte Sanierung Ihnen die Wahl lässt.

Ihr Weg zum offiziellen Energieausweis

01

1. Bedarfs-Check am Telefon

Rufen Sie an. Wir ermitteln in wenigen Minuten kostenfrei, welche Nachweisart das GModG für Ihre Immobilie in Frechen exakt fordert.

02

2. Aufnahme & Analyse

Entweder stellen Sie uns Ihre Verbrauchsdaten zur Verfügung oder ich besuche Sie zeitnah für die Haus-Inspektion direkt vor Ort.

03

3. Fertigstellung (< 48h)

Nachdem alle Daten vorliegen, generiere und registriere ich den Ausweis beim DIBt innerhalb von maximal zwei Werktagen.

Hendrik Planz - Energieberater für Frechen

Für Sie im Einsatz: Hendrik Planz

✓ BAFA & KfW zertifiziert ✓ dena-gelistet

Als Energie-Effizienz-Experte aus der Nachbarstadt Kerpen profitiere ich von extrem kurzen Anfahrtswegen in die Frechener Stadtteile (Königsdorf, Buschbell, Hücheln, Bachem, Benzelrath, Habbelrath, Grefrath). Das spart Ihnen Zeit und ermöglicht auch kurzfristige Gutachter-Termine für Ihren Hausverkauf.

Fragen & Antworten zum Energieausweis

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Verkäufer und Vermieter in Frechen auf einen Blick.

Generell behalten alle Ausweise – ob Bedarf oder Verbrauch – ab dem Tag ihrer Ausstellung für 10 Jahre ihre rechtliche Gültigkeit. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die Immobilie in der Zwischenzeit energetisch modernisieren (z.B. neue Dämmung oder Heizungsanlage). In diesem Fall ist ein neuer Ausweis sinnvoll, da sich der Wert Ihres Hauses in Frechen durch die bessere Energieeffizienzklasse deutlich steigern lässt.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz versteht hier keinen Spaß. Wer ohne gültiges Dokument in Frechen vermietet oder verkauft, falsche Angaben macht oder den Ausweis bei der Besichtigung nicht vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dem Eigentümer drohen im schlimmsten Fall Geldbußen von bis zu 10.000 €.
Bereits bei der Veröffentlichung eines Immobilieninserats müssen bestimmte Werte aus dem Energieausweis zwingend angegeben werden. Dazu zählen unter anderem der Energiekennwert (Endenergie), das Baujahr, der primäre Heizenergieträger und die Effizienzklasse. Werden diese Pflichtangaben weggelassen, können teure Abmahnungen durch Mitbewerber oder Vereine folgen.
Viele reine Online-Anbieter verlangen, dass Sie die Daten und Abmessungen Ihres Hauses selbst berechnen und eintragen. Das Problem: Die Anbieter übernehmen keine Haftung für Ihre Fehler. Wenn das Ausweis-Ergebnis nicht der Realität entspricht, haften Sie beim Verkauf vollumfänglich. Ein lokaler und dena-zertifizierter Gutachter übernimmt diese Verantwortung und schützt Sie vor rechtlichen Konsequenzen.
Wenn Ihr Wohngebäude mehr als vier Wohnungen hat – oder wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde – oder wenn Sie nachweisen können, dass Fassade, Dach und Fenster mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurden. Diese Prüfung machen wir vorab; sie kostet nichts und spart im Zweifel Geld.
Zunächst klären wir die Pflicht: Mehrere Gebäude der früheren Brikettfabrik sind eingetragene Baudenkmäler. Für Baudenkmäler gibt es bis Ende 2026 keine Pflicht, den Ausweis bei Verkauf oder Vermietung vorzulegen; ab dem 1. Januar 2027 fällt diese Ausnahme weg. Für das umliegende Wohnquartier gibt es außerdem eine eigene Gestaltungssatzung, die für die Modernisierungsempfehlungen wichtig sein kann.

Energieausweis in Frechen: 50,1 % Nachkriegsbau – und Wohnungen in einer alten Brikettfabrik

Gut die Hälfte der Frechener Gebäude mit Wohnraum stammt aus den Jahren 1950 bis 1979. Für Häuser mit bis zu vier Wohnungen aus der Zeit vor November 1977 ist bis Ende 2026 in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

50,1 %

Gebäude aus 1950 bis 1979

Insgesamt wurden 64,7 % der Gebäude vor 1980 gebaut.

74,9 %

Wohnungen mit Gasheizung

Bei 15,8 % Öl und 2,7 % Fernwärme. Erdgas hat einen Primärenergiefaktor von 1,1.

46,4 %

Eigentümerquote

Bei 12.286 Gebäuden mit Wohnraum, 25.773 Wohnungen und 94 Quadratmetern Durchschnittsgröße.

Die Regel gilt so bis zum 31. Dezember 2026: Bei Wohngebäuden mit höchstens vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Ab dem 1. Januar 2027 fällt diese Pflicht weg. Diese Prüfung machen wir vorab, sie kostet nichts.

Ein Frechener Sonderfall ist Grube Carl: Ab 1907 wurden dort Briketts gepresst, 1996 war Schluss. Trocken- und Pressenhaus, Nassdienst und Elektrozentrale sind eingetragene Baudenkmäler. Im ehemaligen Trocken- und Pressenhaus entstanden Wohnungen, das Projekt wurde 2008 im Wettbewerb „NRW wohnt – Wohnen an ungewöhnlichen Orten“ ausgezeichnet. Für das umliegende Wohnquartier gibt es eine eigene Gestaltungssatzung.

Für eingetragene Baudenkmäler gibt es bis Ende 2026 keine Pflicht, beim Verkauf oder bei der Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. Mit dem neuen Recht ab dem 1. Januar 2027 fällt diese Ausnahme weg. Bei umgebauten Denkmälern wie in der Grube Carl klären wir die Pflicht deshalb vorab.

Quellen (abgerufen im September 2026): Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Stichtag 15.05.2022); LVR/KuLaDig, Brikettfabrik Grube Carl; baukunst-nrw, Wohnen im ehemaligen Trocken- und Pressenhaus; § 79 GModG; BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2.

Verkauf oder Vermietung?

Wir liefern den Ausweis inklusive der vorgeschriebenen Modernisierungsempfehlungen – zehn Jahre gültig.

Fördermittel-Auswertung 2026

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Ihre Auswertung (BEG 2026)

Ihre Brutto-Investition:0 €
Davon max. förderfähig:0 €
Fördersatz:
0 %
Ihr voraussichtlicher Zuschuss 0 €
Eigenanteil: 0 €

Ihre nächsten Schritte

Für weitere Informationen, eine detaillierte Energieberatung und die Beantragung der Fördermittel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Energieberatung Planz
🌐 www.energieberatung-planz.de
📞 02237 6036753
✉️ info@energieberatung-planz.de

Rechtlicher Hinweis: Dieser Fördermittel-Rechner dient ausschließlich einer ersten, unverbindlichen Orientierung. Er ersetzt keine professionelle Energieberatung. Die Ergebnisse basieren auf Ihren Eingaben und pauschalierten Annahmen. Die Förderrichtlinien des Bundes (BEG EM Stand 2026) unterliegen strengen technischen Voraussetzungen und können sich kurzfristig ändern. Eine rechtliche Gewährleistung, Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse oder ein garantierter Anspruch auf Fördermittel ist ausgeschlossen.

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