Energieausweis in Erftstadt

Sie verkaufen oder vermieten Ihr Haus und benötigen kurzfristig einen rechtssicheren Energieausweis? Bei Energieberatung Planz erhalten Sie den passenden Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Wir unterstützen Eigentümer im gesamten Stadtgebiet von Erftstadt – von Liblar und Lechenich über Gymnich und Kierdorf bis nach Bliesheim und Borr. Als zertifizierter Experte direkt vor Ort sorgen wir dafür, dass Ihr Dokument schnell und fachgerecht erstellt wird.

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Warum Energieberatung Planz Ihr Experte für den Energieausweis in Erftstadt ist

Die gesetzlichen Vorgaben des aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) sind streng. Wer eine Bestandsimmobilie im Rhein-Erft-Kreis – sei es in Erftstadt Lechenich, Liblar, Gymnich, Kierdorf oder Bliesheim – verkauft oder neu vermietet, unterliegt der strikten Nachweispflicht.

Erftstadt hat die im Schnitt größten Wohnungen und die höchste Eigentümerquote im Rhein-Erft-Kreis – der Ausweis wird hier häufig beim Verkauf gebraucht. Bei Häusern, die nach der Flut vom Juli 2021 saniert wurden, bildet ein älterer Ausweis den heutigen Zustand oft nicht mehr ab.

Spätestens bei der Besichtigung muss potenziellen Käufern oder Mietern ungefragt ein gültiger, DIBt-registrierter Energieausweis (mit Angabe von Endenergiebedarf und Energieeffizienzklasse) vorgelegt werden. Gibt es keine Besichtigung, ist er unverzüglich vorzulegen, nach Vertragsabschluss wird er übergeben. Viele Eigentümer tappen bei anonymen, ungeprüften Online-Ausweisen in die Haftungsfalle. Bei Falschangaben drohen nach § 108 GModG empfindliche Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Wir schützen Sie vor diesen rechtlichen Risiken. Als dena-gelistete und BAFA-zertifizierte Energie-Effizienz-Experten aus der direkten Nachbarschaft übernehmen wir die fachgerechte, energetische Bewertung und Ausstellung Ihres Dokuments.

Unser regionales Versprechen: Keine bürokratischen Hürden für Sie. Sobald die Vor-Ort-Aufnahme der Hüllfläche und Anlagentechnik abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihren rechtssicheren, 10 Jahre gültigen Nachweis garantiert innerhalb von 48 Stunden.

Bedarf oder Verbrauch: Welchen Ausweis benötigen Sie?

Transparente Preise und klare gesetzliche Vorgaben für Immobilienbesitzer in Erftstadt.

EA-Schnell-Check

Finden Sie in 2 Klicks heraus, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gesetzlich gefordert ist.

Ab 1. Januar 2027 ändert sich das: Die Pflicht zum Bedarfsausweis für ältere Häuser mit weniger als fünf Wohnungen fällt weg. Eigentümer von reinen Wohngebäuden dürfen dann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Der Verbrauchsausweis braucht dann Verbrauchsdaten aus zwei Jahren, getrennt nach Energieträgern. Nichtwohngebäude bekommen nur noch den Bedarfsausweis. Der Check unten zeigt die Regeln, die bis zum 31. Dezember 2026 gelten.

1. Wie viele Wohneinheiten hat Ihr Gebäude?

Verbrauchsausweis

100 € inkl. MwSt.

Die energetische Bewertung basiert rein auf dem tatsächlichen Endenergieverbrauch (Heizung & Warmwasser) der Gebäudenutzer.

  • Zulässig für: Wohngebäude ab Baujahr 1978
  • Zulässig für: Mehrfamilienhäuser (ab 5 Wohneinheiten), altersunabhängig
  • Voraussetzung: Lückenlose Heizkostenabrechnungen von 3 zusammenhängenden Jahren (36 Monate)
Meistverkauft

Bedarfsausweis

ab 420 € inkl. MwSt.

Umfassende Berechnung des Primärenergiebedarfs. Basiert auf Bausubstanz (Dämmung, Fenster, Wärmeerzeuger), völlig unabhängig vom Nutzerverhalten.

  • GModG-Pflicht: Zwingend für unsanierte Ein- bis Vierfamilienhäuser mit Baujahr bis 1977
  • Inklusive fachgerechter Vor-Ort-Gebäudeaufnahme in ganz Erftstadt
  • Inkl. rechtssicherer Modernisierungsempfehlungen (Pflichtteil im Dokument)

Übersicht: Transparente Kosten inkl. MwSt.

Ausweisart Preis (inkl. MwSt.) Voraussetzungen / Details
Verbrauchsausweis 100,00 € Für Gebäude ab Baujahr 1978 oder ab 5 Wohneinheiten. Basiert auf Verbrauchsdaten.
Bedarfsausweis ab 420,00 € Inklusive gesetzlich vorgeschriebener Vor-Ort-Aufnahme in ganz Erftstadt. Für Gebäude vor Baujahr 1978 mit weniger als 5 Wohneinheiten.

Welchen Ausweis brauchen Sie überhaupt?

Wir prüfen kostenlos, ob für Ihr Gebäude in Erftstadt Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorgeschrieben ist – und was nach einer Flutsanierung sinnvoll ist.

In 3 Schritten zur rechtssicheren Ausstellung

01

Ersteinschätzung (GModG-Prüfung)

Wir klären sofort und verbindlich am Telefon, ob das Gesetz für Ihre Immobilie einen Bedarfsausweis vorschreibt oder ein Verbrauchsausweis genügt.

02

Daten- & Gebäudeaufnahme

Beim Bedarfsausweis kommen wir für eine detaillierte technische Analyse zu Ihnen nach Erftstadt. Beim Verbrauchsausweis übermitteln Sie uns bequem Ihre Verbrauchsdaten.

03

Ausstellung in 48 Stunden

Spätestens 48 Stunden nach dem Vor-Ort-Termin (oder Datenvollständigkeit) erhalten Sie das PDF-Dokument inkl. amtlicher Registrierung beim DIBt.

Hendrik Planz - Energieberater Erftstadt

Ihr Experte vor Ort: Hendrik Planz

✓ BAFA-zertifiziert ✓ dena-Energieeffizienz-Experte

Dank kurzer Wege im Rhein-Erft-Kreis garantiere ich Ihnen eine persönliche Betreuung und schnelle Termine. Die gesetzlich vorgeschriebene Vor-Ort-Begehung für den Bedarfsausweis führe ich direkt in Erftstadt und allen Stadtteilen (Liblar, Lechenich, Gymnich, Kierdorf, Bliesheim, Borr) persönlich durch.

Energieausweis in Erftstadt: 110 m², 61,9 % Eigentümer – und Häuser, die nach der Flut neu bewertet gehören

Erftstadt hat die im Schnitt größten Wohnungen und die höchste Eigentümerquote im Rhein-Erft-Kreis. Der Energieausweis wird hier häufig beim Verkauf gebraucht – und bei Häusern, die nach der Flut vom Juli 2021 saniert wurden, bildet ein älterer Ausweis den heutigen Zustand oft nicht mehr ab.

110 m²

Durchschnittliche Wohnungsgröße

Die größte im Rhein-Erft-Kreis, bei 61,9 % Eigentümerquote. Insgesamt 23.856 Wohnungen in 15.785 Gebäuden mit Wohnraum.

29,4 %

Wohnungen mit Ölheizung

Der höchste Ölanteil im Kreis. Laut Klimaschutzkonzeption der Stadt decken Erdgas und Heizöl zusammen über 90 % der Wärmenachfrage.

61,6 %

Gebäude vor 1980 gebaut

Knapp die Hälfte des Bestands, 48,2 %, stammt aus den Jahren 1950 bis 1979.

Wenn nach der Flut Estrich, Putz, Fenster oder die Heizung erneuert wurden, hat sich der energetische Zustand des Gebäudes verändert – häufig deutlich zum Besseren. Ein Energieausweis, der vor 2021 erstellt wurde, bildet das nicht ab. Beim Verkauf ist ein neuer Bedarfsausweis dann bares Geld wert, weil er den heutigen Zustand bewertet und nicht den von damals.

Gleichzeitig verzerrt die Flut den Verbrauchsausweis: Er stützt sich auf die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Wer 2021 und 2022 monatelang getrocknet und beheizt hat oder das Haus zeitweise gar nicht bewohnen konnte, bekommt einen Wert, der mit dem Gebäude nichts zu tun hat. In Erftstadt ist der Bedarfsausweis deshalb häufiger die richtige Wahl als anderswo.

Ohnehin vorgeschrieben ist er bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurden. Da 61,6 % der Gebäude vor 1980 gebaut wurden, kann das viele Erftstädter Häuser betreffen.

Ein Hinweis für die Altstadt Lechenich: Die Gestaltungsempfehlungen zur Denkmalbereichssatzung von 2016/2017 sehen vor, Fachwerkfassaden nicht mit Wärmedämmverbundsystemen zu verkleiden. Das sollten die Modernisierungsempfehlungen im Ausweis berücksichtigen – wir formulieren sie deshalb so, dass sie dort auch umsetzbar sind.

Quellen (abgerufen im September 2026): Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Stichtag 15.05.2022); Stadt Erftstadt, Klimaschutz; Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich mit Gestaltungsempfehlungen.

Haus nach der Flut saniert?

Dann bildet ein Ausweis von vor 2021 den heutigen Zustand nicht mehr ab. Wir erstellen ihn neu.

Wichtige Fakten & Häufige Fragen (GModG)

Wissenswertes rund um die Energieausweis-Pflicht für Immobilienbesitzer in Erftstadt und Umgebung.

Ja, absolut. Wenn Sie Ihre Immobilie öffentlich inserieren, besteht gemäß § 87 GModG die Pflicht zur Angabe der energetischen Kennwerte. Dazu gehören die Art des Ausweises, der Endenergiebedarf oder -verbrauch, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse (A+ bis H). Fehlen diese, drohen kostenpflichtige Abmahnungen.
Das Ausstellen, Nicht-Vorlegen oder die Übergabe falscher Daten beim Energieausweis ist kein Kavaliersdelikt. Das Gesetz (§ 108 GModG) wertet dies als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro für den Verkäufer oder Vermieter geahndet werden kann.
Jeder neu erstellte Energieausweis (Bedarf und Verbrauch) behält ab dem Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von exakt 10 Jahren. Sollten Sie Ihr Gebäude in dieser Zeit jedoch umfassend energetisch sanieren (z.B. neue Fenster, Fassadendämmung, Wärmepumpe), ist die Neuausstellung zwingend zu empfehlen. Eine bessere Effizienzklasse steigert den Immobilienwert in Erftstadt deutlich.
Bei reinen Online-Ausweisen, wo Sie alle Gebäudedaten selbst eingeben, tragen oft Sie als Eigentümer das alleinige rechtliche Haftungsrisiko für die Richtigkeit. Das aktuelle GModG verpflichtet den Aussteller, die bereitgestellten Daten auf Plausibilität zu prüfen. Als qualifizierte und bei der dena gelistete Energie-Effizienz-Experten übernehmen wir diese Verantwortung und bieten Ihnen 100%ige Rechtssicherheit.
Meist nicht. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Wer 2021 und 2022 monatelang getrocknet und beheizt hat oder das Haus zeitweise nicht bewohnen konnte, bekommt einen Wert, der mit dem Gebäude nichts zu tun hat. In Erftstadt ist der Bedarfsausweis deshalb häufiger die richtige Wahl als anderswo.
Nur das, was dort auch genehmigt wird. Die Gestaltungsempfehlungen zur Denkmalbereichssatzung von 2016/2017 sehen vor, Fachwerkfassaden nicht mit Wärmedämmverbundsystemen zu verkleiden. Wir formulieren die Empfehlungen deshalb so, dass sie umsetzbar sind – Dach, Kellerdecke, Innendämmung, Fenster in historischer Teilung und Anlagentechnik.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Fördermittel-Rechner dient ausschließlich einer ersten, unverbindlichen Orientierung. Er ersetzt keine professionelle Energieberatung. Die Ergebnisse basieren auf Ihren Eingaben und pauschalierten Annahmen. Die Förderrichtlinien des Bundes (BEG EM Stand 2026) unterliegen strengen technischen Voraussetzungen und können sich kurzfristig ändern. Eine rechtliche Gewährleistung, Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse oder ein garantierter Anspruch auf Fördermittel ist ausgeschlossen.

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