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WPB-Bonus: 5 % mehr Förderung für unsanierte Altbauten

Wer ein Haus in sehr schlechtem energetischem Zustand dämmt, bekommt voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 beim BAFA 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss: den WPB-Bonus. WPB steht für „Worst Performing Building“, also die energetisch schlechtesten Gebäude in Deutschland. Der Bonus gilt nur für Dämmmaßnahmen, setzt einen geförderten Sanierungsfahrplan (iSFP) voraus und lässt sich mit dem iSFP-Bonus kombinieren.

Stand: 25. September 2026. Den genauen Starttermin hat das BAFA noch nicht festgelegt, es nennt „voraussichtlich Q1 2027“.

Was ist neu am WPB-Bonus?

Den WPB-Bonus gibt es schon länger, bisher aber nur bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus über die KfW. Dort erhöht er den Zuschuss um 10 Prozentpunkte. Neu ist, dass er auch bei Einzelmaßnahmen kommt, also wenn Sie zum Beispiel erst die Fassade und später das Dach dämmen. Beim BAFA beträgt er 5 Prozentpunkte.

Zwei Punkte unterscheiden ihn vom iSFP-Bonus, der seit Juli 2026 strenger geregelt ist:

  • Kein Mindestbetrag: Der WPB-Bonus gilt ab dem ersten Euro. Den iSFP-Bonus gibt es bei einem Haus mit einer Wohnung erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten, und nur für den Teil darüber.
  • Begrenzte Zahl an Anträgen: Den WPB-Bonus bekommen Sie für höchstens drei Anträge je Gebäude.

Wann gilt ein Haus als Worst Performing Building?

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Häusern mit bis zu fünf Wohnungen zählt nur der Energiebedarf. Nach den Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist ein Wohngebäude ein WPB, wenn

  • die Bedarfsberechnung einen Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh je Quadratmeter und Jahr ergibt, oder
  • ein Energiebedarfsausweis mit der Klasse H vorliegt.

Die Berechnung darf bei der Antragstellung höchstens ein Jahr alt sein und muss den Zustand des Hauses unmittelbar vor der Sanierung zeigen.

Das Baujahr allein reicht bei einem Einfamilienhaus nicht. Den Nachweis über das Baujahr (1957 oder früher und im Wesentlichen unsaniert) gibt es nur für Nichtwohngebäude und für Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen und zentraler Warmwasserbereitung. Die Einzelheiten regelt das BAFA in seinem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen unter Nummer 1.6. Ob Ihr Haus die Grenze erreicht, zeigt die Bedarfsberechnung im Sanierungsfahrplan.

Was gilt bei Mehrfamilienhäusern?

Bei Häusern mit bis zu fünf Wohnungen gelten dieselben Regeln wie beim Einfamilienhaus: Entscheidend ist allein der berechnete Energiebedarf. Erst ab sechs Wohnungen kommt ein zweiter Weg hinzu. Wird das Warmwasser dort zentral erzeugt, kann das Haus auch über das Baujahr als WPB gelten, wenn es 1957 oder früher gebaut und seitdem im Wesentlichen nicht saniert wurde.

Mit der Zahl der Wohnungen steigen die förderfähigen Kosten, aber auch die Schwelle für den iSFP-Bonus. Bei drei Wohnungen gibt es den iSFP-Bonus zum Beispiel erst, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 60.000 € betragen. Für den WPB-Bonus gibt es keine solche Schwelle. Bei kleineren Mehrfamilienhäusern, die Schritt für Schritt gedämmt werden, kann er deshalb mehr bringen als der iSFP-Bonus.

Für welche Maßnahmen gibt es den Bonus?

Nur für die Dämmung der Gebäudehülle: Außenwände, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke und Bodenflächen. Für neue Fenster, Außentüren, Sonnenschutz, Lüftungsanlagen oder die Heizung gibt es ihn nicht. Beim Heizungstausch über die KfW spielt der WPB-Bonus ebenfalls keine Rolle.

Was bringt der Bonus? Zwei Rechenbeispiele

Beide Beispiele gehen von einem Einfamilienhaus aus, dessen Bedarfsberechnung einen Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh je Quadratmeter und Jahr ergibt und das einen geförderten Sanierungsfahrplan hat. Der Grundfördersatz für die Dämmung liegt beim BAFA bei 15 %.

Fassade und DachKellerdecke und oberste Geschossdecke
Förderfähige Kosten50.000 €20.000 €
Grundförderung 15 %7.500 €3.000 €
iSFP-Bonus 5 % auf den Teil über 30.000 €1.000 €0 €
WPB-Bonus 5 % auf den ganzen Betrag2.500 €1.000 €
Zuschuss gesamt11.000 €4.000 €

Beim größeren Vorhaben steigt der Zuschuss durch den WPB-Bonus von 8.500 € auf 11.000 €. Beim kleineren Vorhaben gäbe es ohne WPB-Bonus nur die Grundförderung, weil die Kosten unter der Schwelle für den iSFP-Bonus liegen. Hier macht der WPB-Bonus aus 3.000 € also 4.000 €.

Wird der iSFP-Bonus gewährt, steigt die Obergrenze der förderfähigen Kosten bei der ersten Wohnung auf 60.000 € im Jahr. Ohne ihn liegt sie bei 30.000 €.

Warum der Sanierungsfahrplan zuerst kommt

Den WPB-Bonus gibt es nur, wenn die Dämmung Teil eines Sanierungsfahrplans ist, der über das BAFA-Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ gefördert wurde. Ein privat erstellter Plan ohne diese Förderung reicht nicht. Der Sanierungsfahrplan selbst wird mit 50 % bezuschusst, beim Ein- und Zweifamilienhaus mit höchstens 650 €.

Die Reihenfolge ist wichtig, weil sie bei der BEG-Förderung schon oft Geld gekostet hat:

  1. Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Dabei klärt der Energieberater auch, ob Ihr Haus als WPB gilt.
  2. Die Dämmmaßnahme planen und Angebote einholen.
  3. Den Förderantrag stellen, bevor Sie den Auftrag an den Handwerker vergeben.
  4. Erst dann beauftragen und bauen.

Drei Fehler, die den Bonus kosten können

  • Die Berechnung ist zu alt. Wer den Sanierungsfahrplan früh erstellen lässt und erst viel später den Antrag stellt, hat unter Umständen eine Bedarfsberechnung, die älter als ein Jahr ist. Dann muss neu gerechnet werden, bevor der Antrag gestellt wird.
  • Anträge werden verschenkt. Der Bonus gilt für höchstens drei Anträge. Wer Kellerdecke, Dach, Fassade und oberste Geschossdecke in vier getrennten Anträgen fördern lässt, bekommt ihn beim vierten nicht mehr. Besser ist es, kleinere Arbeiten im Sanierungsfahrplan zu sinnvollen Paketen zusammenzufassen.
  • Steuerbonus und Zuschuss werden vermischt. Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder den BAFA-Zuschuss oder die Steuerermäßigung, nicht beides. Wann welcher Weg günstiger ist, zeigt unser Beitrag Steuerbonus oder BEG-Förderung. Für ein Haus, das als WPB gilt, spricht der zusätzliche Bonus eher für den Zuschuss.

Was Sie jetzt tun können

Solange der Starttermin nicht feststeht, lohnt sich vor allem eins: die Zeit nutzen. Wer 2027 dämmen will, kann den Sanierungsfahrplan jetzt erstellen lassen. Dann wissen Sie früh, ob Ihr Haus als WPB gilt und welche Maßnahme sich zuerst lohnt. Behalten Sie dabei die Frist im Blick: Die Bedarfsberechnung darf beim Förderantrag höchstens ein Jahr alt sein.

Ein vorhandener Energieausweis hilft bei der ersten Einschätzung, zählt als Nachweis aber nur, wenn es ein Bedarfsausweis ist. Ein Verbrauchsausweis zeigt, wie viel die Bewohner verbraucht haben, nicht den berechneten Bedarf, und reicht deshalb nicht. Den Unterschied erklärt unser Beitrag Energieausweis oder Verbrauchsausweis.

Häufige Fragen

Gilt der WPB-Bonus auch für neue Fenster?

Nein. Beim BAFA gibt es ihn nur für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, also für Wände, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen.

Kann ich WPB-Bonus und iSFP-Bonus kombinieren?

Ja. Beide Boni lassen sich zusammen nutzen. Der iSFP-Bonus gilt bei einem Haus mit einer Wohnung aber nur für den Teil der förderfähigen Kosten über 30.000 €, der WPB-Bonus für den ganzen Betrag.

Mein Einfamilienhaus ist von 1950. Reicht das Baujahr?

Nein. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Häusern mit bis zu fünf Wohnungen zählt nur der Energiebedarf: mindestens 300 kWh je Quadratmeter und Jahr laut Bedarfsberechnung oder ein Energiebedarfsausweis der Klasse H. Das Baujahr zählt nur bei Nichtwohngebäuden und bei Wohnhäusern mit mehr als fünf Wohnungen und zentraler Warmwasserbereitung.

Reicht mir ein Sanierungsfahrplan, den ich selbst bezahlt habe?

Nein. Die Dämmung muss Teil eines Sanierungsfahrplans sein, der über das BAFA-Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ gefördert wurde.

Wie oft bekomme ich den WPB-Bonus?

Für höchstens drei Anträge je Gebäude. Wer in Etappen dämmt, sollte die Schritte deshalb im Sanierungsfahrplan sinnvoll bündeln.

Was das im Rhein-Erft-Kreis bedeutet

Ob in Kerpen, Erftstadt oder Bergheim: Wenn Wände, Dach oder Kellerdecke Ihres Hauses noch nie gedämmt wurden, lohnt ein genauer Blick. Ob es als WPB gilt, zeigt erst die Bedarfsberechnung. Wir erstellen den geförderten Sanierungsfahrplan, prüfen dabei die WPB-Grenze und rechnen aus, welche Förderung für Ihr Vorhaben tatsächlich herauskommt.

Gilt Ihr Haus als Worst Performing Building?

Im geförderten Sanierungsfahrplan berechnen wir den Energiebedarf Ihres Hauses und zeigen, welche Förderung Sie für jeden Schritt bekommen.

Sanierungsfahrplan anfragen

Quellen

  • BAFA, „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ – Fördersätze, Höchstgrenzen, iSFP-Bonus und WPB-Bonus (bafa.de), abgerufen am 25.09.2026
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, Nr. A.3.3 – Kriterien für Worst Performing Buildings (energiewechsel.de), abgerufen am 25.09.2026
  • KfW, „Worst Performing Building (WPB)“ – WPB-Bonus beim Effizienzhaus (kfw.de), abgerufen am 25.09.2026
  • BAFA, „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“ – Zuschuss zum Sanierungsfahrplan (bafa.de), abgerufen am 25.09.2026
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