Energieausweis in Bergheim
Sie verkaufen oder vermieten Ihr Haus und benötigen kurzfristig einen rechtssicheren Energieausweis?
Bei Energieberatung Planz erhalten Sie den passenden Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Wir unterstützen Eigentümer im gesamten Stadtgebiet von Bergheim – von Quadrath-Ichendorf und Kenten über Zieverich und Paffendorf bis nach Glesch und Niederaußem. Als zertifizierter Experte direkt vor Ort sorgen wir dafür, dass Ihr Dokument schnell und fachgerecht erstellt werden.
- Persönliche Beratung direkt bei Ihnen vor Ort in Bergheim
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- Schnelle Abwicklung (48H)
Energieausweis für Ihre Immobilie in Bergheim
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – wir prüfen vorab kostenlos, welcher Ausweis für Ihr Objekt zulässig ist, und stellen ihn kurzfristig aus.
Kostenlos anfragen02237 6036753Energieausweis in Bergheim: 62,8 % vor 1980 gebaut, 25,4 % Öl – was das für Ihre Effizienzklasse bedeutet
In Bergheim wurden 62,8 % der Gebäude mit Wohnraum vor 1980 gebaut, und jede vierte Wohnung heizt mit Öl. Beides schlägt direkt auf den Kennwert im Energieausweis durch – und damit auf die Effizienzklasse, die in jeder Immobilienanzeige stehen muss.
Für den Energieausweis ist in Bergheim vor allem die Kombination aus Baujahr und Energieträger entscheidend: Bei Bauantrag vor dem 1. November 1977 und bis zu vier Wohnungen schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz den Bedarfsausweis vor, sofern das Gebäude nie auf den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurde. Ein Verbrauchsausweis ist dann nicht zulässig – auch wenn er günstiger wäre. Das gilt bis Ende 2026: Ab 1. Januar 2027 fällt diese Pflicht weg, dann dürfen Eigentümer von reinen Wohngebäuden frei wählen.
Gebäude aus 1950 bis 1979
Gut die Hälfte des Bestands. Unsanierte Gebäude dieser Jahrgänge landen im Bedarfsausweis oft in den hinteren Effizienzklassen.
Wohnungen mit Ölheizung
Der Primärenergiefaktor von Heizöl liegt bei 1,1. Beim Wechsel auf eine Wärmepumpe verbessert sich der Primärenergiekennwert meist deutlich, weil sie überwiegend Umweltwärme nutzt.
Wohnungen in der Stadt
In 15.614 Gebäuden mit Wohnraum, bei 50,5 % Eigentümerquote, 100 Quadratmetern Durchschnittsgröße und einer Nettokaltmiete von im Mittel 6,63 Euro je Quadratmeter.
Der Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung – spätestens zur Besichtigung unaufgefordert vorzulegen. In der Anzeige müssen Art des Ausweises, der Endenergiekennwert, der wesentliche Energieträger, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse stehen. Fehlen diese Angaben, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Für den Bergheimer Bestand ist die Wahl der Ausweisart oft vorgegeben: Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz den Bedarfsausweis vor, sofern das Gebäude nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurde. Das kann einen großen Teil der Häuser betreffen, die vor 1978 gebaut wurden.
Für Vermieter ist der Ausweis ebenso wichtig wie für Verkäufer: In Bergheim ist knapp die Hälfte der Wohnungen vermietet (48,7 %), die durchschnittliche Nettokaltmiete lag 2022 bei 6,63 Euro je Quadratmeter.
Ein Hinweis für die Innenstadt: Das Hof- und Fassadenprogramm der Stadt fördert bis zu 50 % der Kosten, unter anderem für die Herrichtung und Gestaltung von Außenwänden und Dächern; Anträge sind bis zum 31. Oktober 2026 möglich. Die Modernisierungsempfehlungen aus dem Bedarfsausweis sind dabei ein guter Ausgangspunkt – sie sind ohnehin verpflichtender Bestandteil des Ausweises.
Quellen (abgerufen im September 2026): Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Stichtag 15.05.2022); Stadt Bergheim, Hof- und Fassadenprogramm.
Weitere Leistungen in Bergheim
- Energieberatung Bergheim – Fördermittel, Maßnahmenreihenfolge und Vor-Ort-Analyse
- Heizlastberechnung Bergheim – Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831 für die neue Heizung
- Sanierungsfahrplan (iSFP) Bergheim – Individueller Sanierungsfahrplan mit BAFA-Förderung
- Energieausweis im Rhein-Erft-Kreis – Überblick über Bedarfs- und Verbrauchsausweis und den Ablauf
Häufige Fragen zum Energieausweis in Bergheim
Brauche ich für mein Bergheimer Haus von 1968 einen Bedarfsausweis?
Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz den Bedarfsausweis vor. In Bergheim wurden knapp 63 Prozent der Gebäude mit Wohnraum vor 1980 gebaut, ein Teil davon kann betroffen sein. Ausnahme: Das Gebäude wurde nachträglich mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht – dann ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Wir prüfen das anhand Ihrer Unterlagen, bevor wir den Ausweis erstellen.
Wie stark verbessert der Wechsel von Öl auf Wärmepumpe die Effizienzklasse?
Der Primärenergiefaktor von Heizöl liegt bei 1,1, der von Strom sogar höher. Die Wärmepumpe erzeugt aber aus einer Kilowattstunde Strom ein Mehrfaches an Wärme, weil sie Umweltwärme nutzt. Durch den Wechsel auf eine Wärmepumpe verbessert sich der Primärenergiekennwert daher meist deutlich, ohne dass an der Gebäudehülle etwas verändert wurde. Bei rund 25,4 Prozent Ölanteil in Bergheim ist das für viele Eigentümer der wirksamste einzelne Schritt. Wie groß der Sprung ausfällt, hängt von der erreichbaren Jahresarbeitszahl ab – wir rechnen beide Zustände im Ausweis nach.
Verkauf oder Neuvermietung geplant?
Der Ausweis muss spätestens zur Besichtigung vorliegen. Wir liefern ihn kurzfristig.
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