Energieausweis in Düren

Sie verkaufen oder vermieten Ihr Haus und benötigen kurzfristig einen rechtssicheren Energieausweis? Bei Energieberatung Planz erhalten Sie den passenden Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz). Wir unterstützen Immobilienbesitzer und Eigentümer im gesamten Stadtgebiet von Düren.

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Warum Energieberatung Planz Ihr Experte für den Energieausweis in Düren ist

Die gesetzlichen Vorgaben des aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) lassen keinen Spielraum zu. Wer eine Bestandsimmobilie im Kreis Düren – sei es in Düren – verkauft, neu vermietet oder verpachtet, unterliegt der strikten gesetzlichen Nachweispflicht.

In Düren wurden 70,9 % der Gebäude mit Wohnraum vor 1980 gebaut, und sechs von zehn Wohnungen sind vermietet. Bei vielen Häusern ist deshalb der Bedarfsausweis vorgeschrieben, und bei jeder Neuvermietung muss ein gültiger Ausweis vorliegen.

Spätestens bei der Besichtigung muss Kauf- oder Mietinteressenten ungefragt ein gültiger, DIBt-registrierter Energieausweis vorgelegt werden. Viele Eigentümer tappen bei anonymen, ungeprüften Online-Generatoren in die Haftungsfalle. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben drohen nach § 108 GModG empfindliche Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Wir schützen Sie zuverlässig vor diesen rechtlichen Risiken. Als dena-gelistete und BAFA-zertifizierte Energie-Effizienz-Experten mit Sitz direkt in der Region übernehmen wir die fachgerechte, rechtskonforme energetische Bewertung und Ausstellung Ihres Dokuments.

Unser regionales Versprechen für Düren: Keine bürokratischen Hürden für Sie. Sobald die gesetzlich vorgeschriebene Daten- und Gebäudeaufnahme vor Ort abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihren rechtssicheren, 10 Jahre gültigen Nachweis garantiert innerhalb von 48 Stunden.

Bedarf oder Verbrauch: Welchen Ausweis benötigen Sie?

Transparente Festpreise und klare gesetzliche Vorgaben für Immobilienbesitzer in Düren.

EA-Schnell-Check

Finden Sie in 2 Klicks heraus, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gesetzlich gefordert ist.

Ab 1. Januar 2027 ändert sich das: Die Pflicht zum Bedarfsausweis für ältere Häuser mit weniger als fünf Wohnungen fällt weg. Eigentümer von reinen Wohngebäuden dürfen dann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Der Verbrauchsausweis braucht dann Verbrauchsdaten aus zwei Jahren, getrennt nach Energieträgern. Nichtwohngebäude bekommen nur noch den Bedarfsausweis. Der Check unten zeigt die Regeln, die bis zum 31. Dezember 2026 gelten.

1. Wie viele Wohneinheiten hat Ihr Gebäude?

Verbrauchsausweis

100 € inkl. MwSt.

Die energetische Bewertung basiert rein auf dem tatsächlichen Endenergieverbrauch (Heizung & Warmwasser) der Gebäudenutzer der letzten 3 Jahre.

  • Zulässig für: Wohngebäude ab Baujahr 1978 (oder jünger)
  • Zulässig für: Mehrfamilienhäuser (ab 5 Wohneinheiten), altersunabhängig
  • Voraussetzung: Lückenlose Heizkostenabrechnungen von 3 zusammenhängenden Jahren (36 Monate)
Meistverkauft

Bedarfsausweis

ab 420 € inkl. MwSt.

Umfassende, objektive Berechnung des Primärenergiebedarfs. Basiert auf der Bausubstanz (Mauerwerk, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik), völlig unabhängig vom Nutzerverhalten.

  • GModG-Pflicht: Zwingend für unsanierte Ein- bis Vierfamilienhäuser mit Baujahr vor 1978
  • Inklusive fachgerechter Vor-Ort-Gebäudeaufnahme in ganz Düren
  • Inklusive rechtssicherer Modernisierungsempfehlungen im Dokument

Übersicht: Transparente Kosten inkl. MwSt.

Ausweisart Preis (inkl. MwSt.) Voraussetzungen / Details
Verbrauchsausweis 100,00 € Für Gebäude ab Baujahr 1978 oder ab 5 Wohneinheiten. Basiert auf Verbrauchsdaten der Abrechnungen.
Bedarfsausweis ab 420,00 € Inklusive gesetzlich vorgeschriebener Vor-Ort-Aufnahme in ganz Düren. Für ältere Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten.

Welchen Ausweis brauchen Sie überhaupt?

Wir prüfen kostenlos, ob für Ihr Gebäude in Düren Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorgeschrieben ist – bei Mehrfamilienhäusern ist der Verbrauchsausweis oft deutlich günstiger.

In 3 Schritten zur rechtssicheren Ausstellung

01

Ersteinschätzung (GModG-Prüfung)

Wir klären sofort und verbindlich am Telefon oder über den Online-Check, ob das Gesetz für Ihre Immobilie einen Bedarfsausweis vorschreibt oder ein Verbrauchsausweis genügt.

02

Daten- & Gebäudeaufnahme

Beim Bedarfsausweis kommen wir für die detaillierte technische Analyse direkt zu Ihnen nach Düren. Beim Verbrauchsausweis übermitteln Sie uns bequem die Daten Ihrer Abrechnungen.

03

Ausstellung in 48 Stunden

Spätestens 48 Stunden nach dem Vor-Ort-Termin (oder Datenvollständigkeit) erhalten Sie das PDF-Dokument inkl. rechtskonformer Registrierungsnummer beim DIBt.

Hendrik Planz - Energieberater Düren

Ihr Experte vor Ort: Hendrik Planz

✓ BAFA-zertifiziert ✓ dena-Energieeffizienz-Experte

Dank extrem kurzer Wege im Kreis Düren garantiere ich Ihnen eine persönliche Betreuung und schnelle Termine. Die gesetzlich vorgeschriebene Vor-Ort-Begehung für den Bedarfsausweis führe ich direkt in Düren und allen Stadtteilen persönlich durch.

Energieausweis in Düren: In einer Mieterstadt geht es oft um die Vermietung

Sechs von zehn Wohnungen in Düren sind vermietet, die Eigentümerquote liegt bei 38,6 %. Bei jeder Neuvermietung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen, und die Regeln sind strenger, als viele denken.

59,8 %

der Wohnungen vermietet

27.258 von 45.587 Wohnungen, laut Zensus 2022. Vermieter müssen den Ausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen.

70,9 %

Gebäude vor 1980 gebaut

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis Pflicht.

80,1 %

Wohnungen mit Gasheizung

Dazu 8,4 % mit Öl und 4,7 % mit Fernwärme. Liegt ein Ausweis vor, gehört der Energieträger zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

Bei der Vermietung gilt: Der Ausweis muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss des Mietvertrags übergeben werden. Liegt beim Schalten einer Anzeige in kommerziellen Medien ein Ausweis vor, müssen dort Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse stehen. Fehlen diese Angaben, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Ausweis für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung.

Welcher Ausweis zulässig ist, hängt vom Gebäude ab. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht, es sei denn, das Haus hat mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Bei Gebäuden mit fünf und mehr Wohnungen ist der günstigere Verbrauchsausweis zulässig, wenn Abrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten vorliegen und die letzte höchstens 18 Monate zurückliegt.

In der Grüngürtelsiedlung, die ab etwa 1914 bis in die 1930er Jahre entstanden ist und den Krieg vergleichsweise unbeschadet überstanden hat, gilt seit 2020 eine neue Denkmalbereichssatzung. Bis Ende 2026 entfällt für Baudenkmäler die Pflicht, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. Ob Ihr Haus darunter fällt, klärt die Untere Denkmalbehörde der Stadt.

Zum Energieausweis gehören Modernisierungsempfehlungen. Wir berücksichtigen dabei den kommunalen Wärmeplan, den der Rat am 1. Oktober 2025 beschlossen hat. Für den größten Teil der Stadt sieht er eine eigene Heizung im Haus vor, Wärmenetze vor allem in den Fokusgebieten Niederau-Krauthausen und im Süden von Birkesdorf sowie in einigen Prüfgebieten.

Energieausweise erstellen wir auch in Nörvenich, Kerpen und Elsdorf.

Quellen (abgerufen im September 2026): Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Stichtag 15.05.2022); § 79 GModG; § 80 GModG; § 82 GModG; § 84 GModG; § 87 GModG; § 108 GModG; Stadt Düren, Denkmalbereichssatzung Grüngürtelsiedlung; LVR KuLaDig, Siedlung Grüngürtel; Stadt Düren, Nachhaltige Energie und Wärme; Kommunaler Wärmeplan der Stadt Düren (Stand 31.07.2025).

Neuvermietung geplant?

Der Ausweis muss spätestens zur Besichtigung unaufgefordert vorliegen. Wir liefern ihn kurzfristig.

Wichtige Fakten & Häufige Fragen (GModG)

Wissenswertes rund um die Energieausweis-Pflicht für Immobilienbesitzer in Düren und Umgebung.

Ja, absolut. Wenn Sie Ihre Immobilie in Düren öffentlich inserieren, besteht gemäß § 87 GModG die Pflicht zur Angabe der energetischen Kennwerte. Dazu gehören die Art des Ausweises, der Endenergiebedarf oder -verbrauch, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse (A+ bis H). Fehlen diese Angaben im Inserat, drohen teure Bußgelder und Abmahnungen.
Das Ausstellen, Nicht-Vorlegen oder die Übergabe falscher Daten beim Energieausweis ist ein Verstoß gegen das Gesetz. Das aktuelle GModG (§ 108) wertet dies als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Jeder neu erstellte Energieausweis (Bedarf und Verbrauch) behält ab dem Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von exakt 10 Jahren. Sollten Sie Ihr Gebäude in dieser Zeit jedoch umfassend energetisch sanieren (z.B. neue Fenster, Wärmedämmung, Heizungsoptimierung oder Wärmepumpe), ist eine Neuausstellung dringend zu empfehlen, da ein besserer Effizienzwert den Immobilienwert deutlich steigert.
Bei reinen Internet-Billig-Ausweisen, bei denen Sie alle Daten ungeprüft selbst eingeben, tragen Sie als Eigentümer das alleinige zivilrechtliche Haftungsrisiko für Falschangaben. Das Gesetz verpflichtet den Aussteller, die übermittelten Daten intensiv auf Plausibilität zu prüfen. Als qualifizierte Energie-Effizienz-Experten übernehmen wir diese Haftungsverantwortung durch unsere Prüfung und Vor-Ort-Begehung zu 100%.
Für das gesamte Gebäude. Bei Mehrfamilienhäusern gilt der Energieausweis für das ganze Haus, unabhängig davon, welche Wohnung gerade vermietet wird. Er muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden.
Bei Gebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen immer, sofern Verbrauchsabrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten vorliegen und die letzte höchstens 18 Monate zurückliegt. Bei kleineren Gebäuden dann, wenn der Bauantrag am oder nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Haus mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht, etwa durch eine spätere Sanierung. Da in Düren 70,9 % der Gebäude mit Wohnraum vor 1980 gebaut wurden, ist bei kleineren Häusern oft der Bedarfsausweis nötig.

Fördermittel-Auswertung 2026

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Für weitere Informationen, eine detaillierte Energieberatung und die Beantragung der Fördermittel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Energieberatung Planz
🌐 www.energieberatung-planz.de
📞 02237 6036753
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Fördermittel-Rechner dient ausschließlich einer ersten, unverbindlichen Orientierung. Er ersetzt keine professionelle Energieberatung. Die Ergebnisse basieren auf Ihren Eingaben und pauschalierten Annahmen. Die Förderrichtlinien des Bundes (BEG EM Stand 2026) unterliegen strengen technischen Voraussetzungen und können sich kurzfristig ändern. Eine rechtliche Gewährleistung, Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse oder ein garantierter Anspruch auf Fördermittel ist ausgeschlossen.

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