Energieberatung in Weilerswist

Wir sind für Immobilienbesitzer im gesamten Gemeindegebiet von Weilerswist da – von Metternich und Müggenhausen über Vernich und Lommersum bis nach Derkum und Ottenheim. Als qualifizierte Regional-Experten garantieren wir Ihnen eine fachmännische, rechtssichere und zügige Ausfertigung Ihrer Unterlagen direkt vor Ort.

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Unabhängige Energieberatung in Weilerswist: Ihr Weg zur energieeffizienten Immobilie

Steigende Energiepreise, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (seit Juli 2026) und ein Dschungel aus Förderrichtlinien stellen Hausbesitzer in Weilerswist vor große Herausforderungen. Ganz gleich, ob Sie ein älteres Gebäude in Lommersum modernisieren, die Heizung in Vernich austauschen oder eine Immobilie in Metternich kaufen möchten – die richtige energetische Strategie spart Ihnen langfristig zehntausende Euro.

Weilerswist vereint zwei Beratungsfälle in einer Gemeinde: 2.904 der 5.643 Wohngebäude stammen aus der Zeit vor 1980, gleichzeitig ist mit 13,2 Prozent aus den Jahren 2011 bis 2019 der jüngste Neubauschub der Region entstanden. Fernwärme spielt praktisch keine Rolle – der KWK-Anteil liegt bei 0,7 Prozent gegenüber 15,6 Prozent im Bundesdurchschnitt. Für fast jedes Haus ist die Wärmepumpe deshalb der realistische Zielzustand.

Als staatlich anerkannte und BAFA-zertifizierte Energie-Effizienz-Experten aus der direkten Region (Kerpen) bringen wir Licht ins Dunkel. Wir analysieren Ihr Gebäude objektiv, erstellen normgerechte Berechnungen und sichern Ihnen die maximalen staatlichen Zuschüsse.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie dabei optimal: Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird mit 50 % gefördert. Zudem profitieren Sie von 5 % Extra-Förderung bei der Sanierung der Gebäudehülle. Auch Fachplanungen wie die Heizlastberechnung sind förderfähig.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Ihr Gebäude fit für die Zukunft machen und gleichzeitig die maximalen staatlichen Fördergelder für Sie in Weilerswist sichern.

Unsere ganzheitlichen Leistungen für Ihre Immobilie

Unabhängige Beratung, exakte Berechnungen und Fördersicherung aus einer Hand.

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ein detaillierter, staatlich geförderter Schritt-für-Schritt-Plan. Er zeigt auf, in welcher Reihenfolge Sanierungen am wirtschaftlichsten sind. Ihr Vorteil: Sie sichern sich dauerhaft 5 % Extra-Förderung (iSFP-Bonus) auf Maßnahmen an der Gebäudehülle.

50% staatliche Förderung

Energieausweis (Bedarf/Verbrauch)

Rechtssichere Ausstellung von verbrauchs- und bedarfsbasierten Energieausweisen nach den Vorgaben des GModG. Wichtig für den rechtssicheren Hausverkauf oder eine Neuvermietung in Weilerswist.

Ab 100 € Festpreis

Heizlastberechnung nach DIN 12831

Exakte raumweise Berechnung des Wärmebedarfs. Unverzichtbar für die korrekte Dimensionierung Ihrer neuen Wärmepumpe sowie für den hydraulischen Abgleich. Schützt vor ineffizientem Betrieb und Taktungsschäden.

Wichtig für Heizungsförderung

Fördermittel-Service

Wir navigieren Sie sicher durch den Dschungel der Zuschüsse von KfW, BAFA und dem Land NRW. Von der rechtzeitigen Beantragung bis zum Einreichen des Verwendungsnachweises übernehmen wir die gesamte Bürokratie.

Bis zu 80% Zuschuss bei Heizungen

Energetische Baubegleitung

Während der Sanierungsphase prüfen wir als neutrale Instanz die fachgerechte Ausführung der Handwerker vor Ort in Weilerswist. So vermeiden Sie teure Baufehler, Wärmebrücken und Schimmelbildung.

50% Förderung der Baubegleitung

Energieberatung für Ihr Gebäude in Weilerswist

Altbau vor 1980 oder Neubau der letzten Jahre – die sinnvolle Reihenfolge unterscheidet sich grundlegend. Wir klären das im kostenlosen Erstgespräch.

Faire Kostenstruktur & Eigenanteile

Dank staatlicher Zuschüsse investieren Sie hocheffizient in den Werterhalt Ihres Wohnraums.

Dienstleistung / Berechnungs-Typ Kosten (inkl. MwSt.) Staatliche Förderung / Effektiv-Preis
Verbrauchsausweis (Wohngebäude) 100,00 € Günstiger Standard-Nachweis. Keine Förderung möglich.
Bedarfsausweis (Wohngebäude) ab 420,00 € Inklusive gesetzlicher Vor-Ort-Aufnahme in Weilerswist. Keine direkte Förderung.
Sanierungsfahrplan (iSFP) - EFH/ZFH ca. 1.800,00 € 50% BAFA-Zuschuss (max. 650 €). Effektiver Eigenanteil: ca. 1.150,00 €.
Heizlastberechnung nach DIN 12831 ab 450,00 € Erstattungsfähig im Rahmen der KfW-Heizungsförderung (bis zu 80% Zuschuss).
Energetische Baubegleitung Nach Aufwand 50% staatlicher Zuschuss durch KfW/BAFA gesichert.

So läuft die Beratung mit uns ab

01

Kostenfreie Erstgespräch

Sie schildern uns Ihr Vorhaben (z.B. Heizungstausch, Dachdämmung oder Komplettsanierung). Wir klären, welche Fördermittel möglich sind und wie das weitere Vorgehen aussieht.

02

Hausbegehung & Analyse

Wir begutachten Ihre Immobilie in Weilerswist vom Keller bis zum Dach. Wir erfassen alle energetischen Schwachstellen und prüfen die technische Machbarkeit.

03

Konzept & Förderung

Sie erhalten ein klares, wirtschaftliches Sanierungskonzept (den iSFP). Sobald Sie sich für eine Maßnahme entscheiden, übernehmen wir die Beantragung der Fördergelder.

Hendrik Planz Energieberater Weilerswist

Ihr regionaler Experte: Hendrik Planz

✓ BAFA & KfW zertifiziert ✓ dena-gelistet

Durch unseren Unternehmenssitz in Kerpen profitieren Sie in Weilerswist von kurzen Kommunikationswegen und einer schnellen Vor-Ort-Betreuung. Ob in Lommersum, Vernich, Metternich, Derkum, Hausweiler oder Ottenheim – ich berate Sie stets herstellerunabhängig, neutral und mit dem klaren Ziel, die wirtschaftlichste Lösung für Ihr Zuhause zu finden.

Energieberatung in Weilerswist: 2.904 Häuser vor 1980 – und ein Wiederaufbau, der noch läuft

Die Gemeinde beziffert es selbst: 2.904 der 5.643 Weilerswister Wohngebäude stammen aus der Zeit vor 1980. Gleichzeitig ist mit 13,2 % aus den Jahren 2011 bis 2019 der jüngste Neubauschub der Region entstanden – zwei sehr unterschiedliche Beratungsfälle in einer Gemeinde.

2.904

Wohngebäude vor 1980

Von 5.643 insgesamt. Das ISEK nennt rund 44 % mit Baujahr 1949 bis 1978 und spricht von einem vergleichsweise hohen energetischen Sanierungsbedarf.

0,7 %

KWK-Anteil

Gegenüber 15,6 % im Bundesdurchschnitt. Fernwärme spielt in Weilerswist praktisch keine Rolle – die Wärmepumpe ist für fast jedes Haus der Zielzustand.

1,8 %

Erwartete Sanierungsrate bis 2030

So rechnet das integrierte Klimaschutzkonzept von September 2024, das die Gertec GmbH erstellt hat.

Nach der Flut vom 14. und 15. Juli 2021 ist Weilerswist ein Sonderfall. Erft und Swist traten über die Ufer; am schwersten traf es Metternich, wo rund 30 % aller Haushalte schwer betroffen waren. Der Hochwasserrisikomanagementplan des Landes weist zusätzlich Lommersum, Bodenheim und Klein-Vernich an der Erft sowie Bereiche in Weilerswist vor der Eisenbahnbrücke am Swistbach als gefährdet aus.

Für die Beratung heißt das: Wer Estrich, Putz und Haustechnik ohnehin erneuert, sollte die energetische Sanierung nicht nachschieben. Flächenheizung, gedämmte Bodenplatte, hochwassertauglich platzierte Technik und eine Wärmepumpe passen in denselben Bauabschnitt – und die Förderfähigkeit späterer Schritte hängt daran, dass die Reihenfolge dokumentiert ist.

Im Neubaugebiet Weilerswist Süd, überwiegend zwischen 2014 und 2021 entwickelt, stellt sich die Aufgabe umgekehrt: Die Hülle ist gut, es geht um Anlagentechnik und den Eigenverbrauch aus Photovoltaik.

Im Ortskern an der Kölner Straße und rund um St. Mauritius diagnostiziert das ISEK, das der Rat am 23. Juni 2022 beschlossen hat, Sanierungsstau und Leerstand – bei teilweise noch vorhandener historischer Bausubstanz in geschlossener Bauweise oder mit Hofstrukturen.

Eine veröffentlichte kommunale Wärmeplanung gibt es für Weilerswist bislang nicht; Planungen für ein Baugebiet mit kaltem Nahwärmenetz sind im Klimaschutzkonzept erwähnt. Eigene kommunale Zuschüsse bietet die Gemeinde nicht an – sie verweist auf Kreis, Land und Bund.

Datengrundlage: Zensus 2022 (Gebäude- und Heizungsdaten Weilerswist), IT.NRW-Kommunalprofil Weilerswist, Integriertes Klimaschutzkonzept Weilerswist 2024, ISEK Weilerswist 2022, HWRM-Steckbrief NRW Weilerswist.

Kein Wärmenetz in Sicht – gut zu wissen

Dann können Sie planen, statt zu warten. Wir zeigen Ihnen den Weg zur Wärmepumpe in wirtschaftlichen Schritten.

Häufige Fragen (FAQ) zur Energieberatung

Wichtiges Wissen zu Fördermitteln, dem Sanierungsfahrplan und Pflichten für Eigentümer in Weilerswist.

Die staatliche BAFA-Förderung für eine Vor-Ort-Beratung liegt aktuell bei 50 % des Beratungshonorars. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beläuft sich der maximale staatliche Zuschuss auf 650 Euro. Wir verrechnen diesen Zuschuss direkt mit dem BAFA, sodass Sie nur Ihren reduzierten Eigenanteil zahlen müssen.
Eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist die einzig verlässliche Grundlage für die korrekte Auslegung einer Wärmepumpe. Sie verhindert eine ineffiziente Überdimensionierung der Anlage. Zudem verlangt die KfW für die Bewilligung des vollen Heizungszuschusses (bis zu 80 %) zwingend den Nachweis eines hydraulischen Abgleichs auf Basis einer raumweisen Heizlastberechnung.
Das hängt vom Baujahr und der Wohneinheitenanzahl ab. Der einfachere Verbrauchsausweis ist zulässig, wenn Ihr Gebäude mindestens 5 Wohneinheiten hat oder der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Für ältere, unsanierte Wohnhäuser (1-4 Parteien) ist der detaillierte Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Durch die Kombination sichern Sie sich die maximale finanzielle Förderung: Der iSFP garantiert Ihnen zusätzliche 5 % iSFP-Bonus auf die Sanierungskosten (Hüllfläche) und verdoppelt das jährlich förderfähige Budget auf 60.000 € pro Wohneinheit. Die Baubegleitung stellt sicher, dass die Maßnahmen technisch perfekt umgesetzt und Schäden vermieden werden – zudem wird die Baubegleitung selbst zu 50 % gefördert.
Wir sind in ganz Weilerswist für Sie im Einsatz, unter anderem in Lommersum, Derkum, Metternich, Vernich, Groß-Vernich. Weilerswist liegt im Kreis Euskirchen. Termine vor Ort sind in allen Stadtteilen flexibel möglich.
Nach der Flut vom 14. und 15. Juli 2021 wurden in vielen Gebäuden Estrich, Putz und Haustechnik erneuert. Wenn ohnehin gebaut wird, sinken die Mehrkosten energetischer Maßnahmen erheblich: Flächenheizung statt Heizkörper, Dämmung der Bodenplatte, Leitungsführung für eine spätere Wärmepumpe und Vorbereitung für Photovoltaik. Wer diese Punkte erst nach dem Wiederaufbau angeht, zahlt sie ein zweites Mal. Wichtig ist außerdem die saubere Abgrenzung zwischen Wiederaufbauhilfen und der Bundesförderung – dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept nennt rund 44 Prozent Baujahr 1949 bis 1978 und einen vergleichsweise hohen Sanierungsbedarf. Bei diesen Gebäuden ist die Wärmepumpe meist nicht der erste, sondern der zweite oder dritte Schritt: Zuerst senken oberste Geschossdecke, Kellerdecke und ein hydraulischer Abgleich die benötigte Vorlauftemperatur, danach wird der Wärmeerzeuger wirtschaftlich. Das Klimaschutzkonzept von September 2024 rechnet bis 2030 mit einer Sanierungsrate von 1,8 Prozent – also mit vielen einzelnen Entscheidungen. Wir legen für Ihr Gebäude fest, welcher Schritt zuerst kommt.

Fördermittel-Auswertung 2026

Berechnen Sie Ihre neuen BEG-Zuschüsse (Heizung & Sanierung)

Schritt 1: Rahmenbedingungen

Schritt 2: Geplante Maßnahme

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Schritt 3: Geschätzte Kosten

Ihre Auswertung (BEG 2026)

Ihre Brutto-Investition:0 €
Davon max. förderfähig:0 €
Fördersatz:
0 %
Ihr voraussichtlicher Zuschuss 0 €
Eigenanteil: 0 €

Ihre nächsten Schritte

Für weitere Informationen, eine detaillierte Energieberatung und die Beantragung der Fördermittel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Energieberatung Planz
🌐 www.energieberatung-planz.de
📞 02237 6036753
✉️ info@energieberatung-planz.de

Rechtlicher Hinweis: Dieser Fördermittel-Rechner dient ausschließlich einer ersten, unverbindlichen Orientierung. Er ersetzt keine professionelle Energieberatung. Die Ergebnisse basieren auf Ihren Eingaben und pauschalierten Annahmen. Die Förderrichtlinien des Bundes (BEG EM Stand 2026) unterliegen strengen technischen Voraussetzungen und können sich kurzfristig ändern. Eine rechtliche Gewährleistung, Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse oder ein garantierter Anspruch auf Fördermittel ist ausgeschlossen.

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