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BEG-Förderung 2026: Was sich für Hausbesitzer im Rhein-Erft-Kreis ändert

Wer sein Haus energetisch sanieren oder die alte Heizung austauschen möchte, stößt derzeit auf viele widersprüchliche Informationen. Kein Wunder: Zum 21. Juli 2026 ist eine umfassende Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten, die Fördersätze, Bonusregelungen und Höchstgrenzen spürbar verändert hat. Für Eigentümerinnen und Eigentümer im Rhein-Erft-Kreis – etwa in Erftstadt, Bergheim, Kerpen oder Pulheim – stellt sich jetzt die Frage: Lohnt sich die Sanierung noch, und mit welcher Förderung kann ich realistisch rechnen? Dieser Beitrag fasst den aktuellen Stand zusammen.

Die BEG-Reform zum 21. Juli 2026: Das Wichtigste vorab

Im Juli 2026 hat die KfW ihre Förderprodukte auf neue Konditionen umgestellt. Für die Umstellungsphase galt eine Übergangsregel: Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag hatte, den Förderantrag aber noch nicht eingereicht hatte, konnte das bis zum 20. Juli noch zu den bisherigen Bedingungen tun. Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen, in Teilen reduzierten Konditionen. Bereits bewilligte Zusagen bleiben davon unberührt.

Die neue Förderstruktur im Überblick

Die Grundförderung unterscheidet sich je nach Maßnahme: Für den Austausch der Heizung über die KfW-Programme 458/459 liegt sie weiterhin bei 30 %. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung, Fenstertausch, Lüftungsanlagen – die über die BAFA laufen, beträgt die Grundförderung 15 %. Hinzu kommen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer beim Heizungstausch zwei mögliche Boni: der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus.

Der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt Schritt für Schritt

Der Klimageschwindigkeitsbonus (KGB) belohnt den frühzeitigen Austausch alter, fossiler Heizungen. Seit der Reform gilt ein klarer Abschmelzplan:

  • 21.07.2026 bis 31.01.2027: 16 %
  • ab 01.02.2027: 12 %
  • ab 01.08.2027: 8 %
  • ab 01.02.2028: 4 %
  • ab 01.08.2028: 0 % – der Bonus entfällt vollständig

Der Bonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte; ab dem 1. August 2028 wird er laut KfW-Merkblatt nicht mehr gewährt. Wer ohnehin plant, die Heizung in den nächsten Jahren zu erneuern, sichert sich mit einem früheren Zeitpunkt spürbar mehr Förderung.

16 %bis31.01.202712 %ab01.02.20278 %ab01.08.20274 %ab01.02.20280 %ab01.08.2028
Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch, in Prozent der förderfähigen Kosten. Werte nach dem KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026.

Einkommensbonus: Wer wie viel zusätzlich bekommt

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und gilt ebenfalls nur für selbstnutzende Eigentümer beim Heizungstausch:

  • bis 30.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen: 40 % Bonus
  • bis 40.000 €: 30 %
  • bis 50.000 €: 10 %
  • darüber: kein Einkommensbonus

Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze pauschal und einmalig um 10.000 € – unabhängig davon, wie viele Kinder es sind. Maßgeblich ist dabei der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang.

Was weggefallen ist: der Effizienzbonus

Der bisherige Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme/Wasser als Wärmequelle wurde im Zuge der Reform ersatzlos gestrichen. Wer diesen Bonus in älteren Kalkulationen oder Angeboten von Fachbetrieben noch eingerechnet findet, sollte die Zahlen unbedingt aktualisieren lassen.

Bis zu 80 % Förderung – aber nicht für alle

Ein viel zitierter Wert ist die Anhebung des Förderhöchstsatzes von bisher 70 % auf jetzt 80 %. Wichtig für die Praxis: Diese 80 % sind eine reine Obergrenze. Erreicht wird sie rechnerisch nur, wenn Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %) und maximaler Einkommensbonus (40 %) zusammen addiert werden – macht in der Spitze 86 %, gekappt auf 80 %. Das betrifft also ausschließlich Haushalte in der niedrigsten Einkommensstufe, die zudem jetzt handeln, solange der Klimageschwindigkeitsbonus noch hoch ist. Für die meisten Haushalte liegt die realistische Förderquote deutlich darunter.

Welche Zuschüsse für Ihr Haus in Frage kommen und wie der Antrag abläuft, klären wir in der Fördermittelberatung im Rhein-Erft-Kreis. Wenn Ihre Bank für die Finanzierung eine Einstufung der Energieeffizienzklasse verlangt, brauchen Sie zusätzlich eine Vorabbestätigung der Energieeffizienzklasse.

BAFA oder KfW – wer ist für was zuständig?

Ein häufiger Verwechslungspunkt: Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, neue Fenster, Lüftungstechnik sowie Heizungsoptimierung – ist die BAFA zuständig. Wer im Rhein-Erft-Kreis nach einer BAFA-zertifizierten Beratung sucht, meint in der Regel diese Fördersparte. Für den kompletten Heizungstausch dagegen – etwa den Umstieg auf eine Wärmepumpe – läuft die Förderung über die KfW-Programme 458 (Zuschuss) und 459 (Ergänzungskredit). Beide Fördertöpfe lassen sich kombinieren, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Fördersätze nach dem Stand vom 25. September 2026. Die Prozentsätze beziehen sich auf die förderfähigen Ausgaben.
MaßnahmeZuständigGrundförderungFörderfähige Kosten, 1. Wohneinheit
Heizungstausch, etwa WärmepumpeKfW 458 (Zuschuss) und 459 (Kredit)30 %, mit Boni bis 70 %; bis 80 % für Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen bis 30.000 €siehe KfW-Merkblatt 458
Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Außentüren, LüftungBAFA15 %, mit iSFP-Bonus 20 % auf den Kostenanteil über 30.000 € (bei einer Wohnung)30.000 €, mit iSFP-Bonus 60.000 €
HeizungsoptimierungBAFA15 %30.000 €, mit iSFP-Bonus 60.000 €
Fachplanung und BaubegleitungBAFA50 %höchstens 5.000 € Zuschuss bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Neu beim iSFP-Bonus: Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den Bonus von 5 % erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten, wenn das Haus eine Wohnung hat, und nur für den Teil darüber. Bei mehreren Wohnungen liegt die Schwelle höher, bei drei Wohnungen zum Beispiel bei 60.000 €. Ein Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus: Bei 50.000 € förderfähigen Kosten für Dämmung und Fenster gibt es 15 % auf den ganzen Betrag, also 7.500 €, und 5 % auf die 20.000 € über der Schwelle, also 1.000 €. Zusammen sind das 8.500 €, vor der Reform wären es 10.000 € gewesen. Wird der Bonus gewährt, steigt die Obergrenze der förderfähigen Kosten weiterhin auf 60.000 € für die erste Wohnung.

Für sehr ineffiziente Häuser kommt voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 ein weiterer Bonus von 5 % für Dämmmaßnahmen hinzu, und zwar ohne Mindestbetrag. Wann ein Haus dafür infrage kommt, erklärt unser Beitrag WPB-Bonus: 5 % mehr Förderung für unsanierte Altbauten.

Was bedeutet das konkret für Hausbesitzer im Rhein-Erft-Kreis?

Ob in Erftstadt, Bergheim oder anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis: Die neuen Regeln machen Förderanträge komplexer, nicht einfacher. Welche Kombination aus Grundförderung, Boni und BAFA- oder KfW-Programm im Einzelfall die höchste Förderung bringt, hängt von individuellen Faktoren ab – Baujahr, geplante Maßnahme, Haushaltseinkommen und Zeitpunkt der Antragstellung. Ein Fehler in der Antragsreihenfolge kann dabei schnell dazu führen, dass die Förderung ganz entfällt.

Individuell prüfen lassen

Die BEG-Reform 2026 bringt neue Chancen, aber auch neue Fallstricke – vor allem durch den abschmelzenden Klimageschwindigkeitsbonus, der frühes Handeln belohnt. Als unabhängiger Energieberater vor Ort im Rhein-Erft-Kreis prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche BAFA- oder KfW-Förderung für Ihr Haus infrage kommt, und begleiten Sie durch den kompletten Antragsprozess.

Fördermittel-Rechner nutzen

Häufige Fragen

Wann ist die BEG-Reform 2026 in Kraft getreten?

Am 21. Juli 2026. Im Juli lief bei der KfW eine Umstellungsphase: Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag hatte, konnte den Förderantrag bis zum 20. Juli noch zu den bisherigen Bedingungen einreichen. Seither gelten die neuen Konditionen.

Wie hoch ist die maximale BEG-Förderung jetzt wirklich?

Der Förderhöchstsatz wurde von 70 auf 80 Prozent angehoben. Diese 80 Prozent sind aber eine reine Obergrenze: Erreicht wird der Wert nur, wenn Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %) und maximaler Einkommensbonus (40 %) zusammen ausgeschöpft werden – das betrifft ausschließlich Haushalte in der niedrigsten Einkommensstufe.

Was ist mit dem Effizienzbonus für Wärmepumpen passiert?

Der bisherige Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme/Wasser als Wärmequelle wurde im Zuge der Reform ersatzlos gestrichen. Ältere Angebote von Fachbetrieben, die diesen Bonus noch einrechnen, sollten aktualisiert werden.

Wer profitiert von den höheren Einkommensgrenzen beim Einkommensbonus?

Familien: Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze pauschal und einmalig um 10.000 € – unabhängig von der Zahl der Kinder.

Quellen

  • KfW, Merkblatt Zuschuss Nr. 458 „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen“, Stand 07/2026 – Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Höchstfördersätze (PDF), abgerufen am 19.09.2026
  • KfW, Pressemitteilung „Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Start Umstellungsphase“ vom 08.07.2026 (kfw.de), abgerufen am 19.09.2026
  • BAFA, „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ – Grundfördersatz, iSFP-Bonus mit Mindestinvestitionsvolumen, Höchstgrenzen (bafa.de), abgerufen am 25.09.2026
  • BAFA, „Fachplanung und Baubegleitung“ – Fördersatz und Höchstbeträge (bafa.de), abgerufen am 19.09.2026
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