Förderung für neue Fenster 2027: BAFA oder Steuerbonus?
Für neue Fenster gibt es zwei Wege, und nach heutigem Stand gelten beide auch 2027 weiter. Ob die Sätze unverändert bleiben, ist allerdings nicht zugesagt. Das BAFA zahlt 15 Prozent Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan bei größeren Vorhaben etwas mehr. Alternativ lassen sich 20 Prozent der Kosten über drei Jahre direkt von der Einkommensteuer abziehen. Beides für dieselben Fenster geht nicht. Welcher Weg mehr bringt, hängt vor allem davon ab, wie teuer das Vorhaben ist und wie viel Einkommensteuer Sie zahlen.
Stand: 16. Oktober 2026. Grundlage sind die Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026, die Angaben des BAFA und § 35c EStG. Maßgeblich ist immer die Fassung, die am Tag des Antrags gilt.
Welche Förderänderungen 2027 sonst anstehen, etwa bei Heizung und Wärmepumpe, steht im Beitrag Förderung 2027: Was sich bei BAFA und KfW ändert.
Wie viel Zuschuss gibt es vom BAFA für neue Fenster?
Der Austausch und der erstmalige Einbau von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenstern und Haustüren werden als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle gefördert. Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Maßnahme muss mindestens 300 Euro brutto kosten.
Gefördert werden nicht nur die Fenster selbst. Laut BAFA-Infoblatt zählen auch die Arbeiten dazu, die zum Einbau gehören, zum Beispiel neue Fensterbänke, die Dämmung der Einbaufuge, der luftdichte Anschluss innen, gedämmte Rollladenkästen, außenliegende Rollläden, notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich und die Entsorgung der alten Verglasung.
Gedeckelt sind die förderfähigen Kosten: Ohne Sanierungsfahrplan liegt die Grenze beim Haus mit einer Wohnung bei 30.000 Euro je Kalenderjahr, mit Sanierungsfahrplan bei 60.000 Euro.
Bringt der iSFP-Bonus beim Fenstertausch etwas?
Nur bei größeren Vorhaben. Wer einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hat und die Fenster nach diesem Plan tauscht, bekommt 5 Prozentpunkte zusätzlich. Seit Juli 2026 gilt dafür beim Haus mit einer Wohnung eine Schwelle: Den Bonus gibt es erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten in einem Antrag, und dann nur für den Teil darüber. Kosten aus mehreren Anträgen werden nicht zusammengezählt. Bei drei Wohnungen liegt die Schwelle laut BAFA bei 60.000 Euro.
Für die meisten Einfamilienhäuser heißt das: Ein reiner Fenstertausch bleibt unter der Schwelle, der Bonus spielt dann keine Rolle. Interessant wird er, wenn Fenster, Haustür und vielleicht Rollläden in einem Antrag zusammenkommen, oder wenn die höhere Kostengrenze von 60.000 Euro gebraucht wird.
Gibt es den WPB-Bonus auch für Fenster?
Nein. Der neue Bonus für besonders ineffiziente Häuser (Worst Performing Building) soll voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 kommen, gilt laut BAFA aber nur für Dämmmaßnahmen an Wänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen. Für Fenster und Türen gibt es ihn nicht. Mehr dazu im Beitrag zum WPB-Bonus.
Welche Werte müssen die neuen Fenster erreichen?
Die Förderrichtlinie legt für jedes Bauteil einen Höchstwert für den Wärmedurchgangskoeffizienten fest. Bei Fenstern ist das der Uw-Wert für das ganze Fenster, also Glas und Rahmen zusammen, bei Haustüren der UD-Wert. Für Wohngebäude gilt:
| Bauteil | Höchstwert in W/(m²K) |
|---|---|
| Fenster, Balkon- und Terrassentüren | Uw 0,95 |
| Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster (ab RC2) | Uw 1,1 |
| Fenster mit Sonderverglasung (z. B. Schall- oder Brandschutz aufgrund von Vorschriften) | Uw 1,1 |
| Ertüchtigung vorhandener Fenster und Kastenfenster | Uw 1,3 |
| Dachflächenfenster | Uw 1,0 |
| Haustüren und Außentüren beheizter Räume | UD 1,3 |
| Fenster an Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz | Uw 1,4 |
Für den Steuerbonus gelten nach der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung dieselben Werte. Achten Sie im Angebot darauf, dass der Uw-Wert für das konkrete Fenster angegeben ist und nicht nur der Wert der Verglasung (Ug). Der Ug-Wert ist fast immer besser als der Uw-Wert und sagt allein nichts über die Förderfähigkeit.
Warum beim Fenstertausch über Lüftung gesprochen wird
Neue Fenster sind deutlich dichter als die alten. Die Richtlinie verlangt deshalb bei allen Maßnahmen eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung. Wird das Haus durch die Sanierung dichter, gehört ein Lüftungskonzept zu den Nachweisen, zum Beispiel nach DIN 1946-6. Es zeigt, ob das Lüften über die Fenster noch reicht oder ob Fensterlüfter oder eine Lüftungsanlage nötig sind, damit sich keine Feuchtigkeit und kein Schimmel bildet. Fensterlüfter und Außenwandluftdurchlässe sind übrigens selbst förderfähig.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Auftrag?
Bei der Förderung entscheidet die Reihenfolge, und hier passieren die teuersten Fehler:
- Einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Beim BAFA ist das für die Gebäudehülle Pflicht. Er erstellt die technische Projektbeschreibung, deren Nummer im Antrag abgefragt wird.
- Angebote einholen und mit dem Fensterbauer einen Vertrag schließen, der unter der Bedingung der Förderzusage steht (auflösende oder aufschiebende Bedingung) und das voraussichtliche Datum der Umsetzung nennt.
- Den Antrag beim BAFA stellen. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt bereits als Vorhabenbeginn, und dann ist die Förderung verloren. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen dagegen vor dem Antrag erbracht werden.
- Ab Zugang der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Den Verwendungsnachweis reichen Sie nach Abschluss der Arbeiten ein, spätestens sechs Monate nach Ende dieses Zeitraums, sonst entfällt die Auszahlung.
Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten werden zusätzlich mit 50 Prozent gefördert, beim Ein- und Zweifamilienhaus bis zu förderfähigen Kosten von 5.000 Euro.
Zuschuss oder Steuerbonus: Was bringt bei Fenstern mehr?
Beim Steuerbonus nach § 35c EStG sinkt die Einkommensteuer im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr um je 7 Prozent der Kosten, im dritten Jahr um 6 Prozent, zusammen also um 20 Prozent. Voraussetzungen: Sie wohnen selbst im Haus, es ist älter als zehn Jahre, ein Fachunternehmen hat die Fenster eingebaut, und es stellt die amtliche Bescheinigung aus. Die Kosten eines beim BAFA zugelassenen Energieberaters, der die Arbeiten plant oder begleitet, können zur Hälfte abgezogen werden. Für dieselben Kosten darf kein öffentlicher Zuschuss fließen.
Zwei Beispiele für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus:
| Fenster für 22.000 € | Fenster und Haustür für 36.000 €, mit iSFP | |
|---|---|---|
| BAFA-Grundförderung 15 % | 3.300 € | 5.400 € |
| iSFP-Bonus 5 % auf den Teil über 30.000 € | – | 300 € |
| BAFA-Zuschuss gesamt | 3.300 € | 5.700 € |
| Steuerbonus 20 % über drei Jahre | 4.400 € | 7.200 € |
Rein rechnerisch liegt der Steuerbonus bei Fenstern also vorn. Er setzt aber voraus, dass Sie in allen drei Jahren genug Einkommensteuer zahlen, denn er senkt nur die Steuer und wird nicht ausgezahlt. Wer wenig Steuer zahlt, etwa in Rente oder in Teilzeit, kann den Abzug oft nicht voll nutzen. Der Zuschuss kommt dagegen nach dem Verwendungsnachweis aufs Konto, unabhängig vom Einkommen. Ausführlich vergleicht beide Wege unser Beitrag Steuerbonus oder BEG-Förderung.
Häufige Fragen
Wird auch eine neue Haustür gefördert?
Ja. Haustüren und andere Außentüren beheizter Räume gehören zur selben Einzelmaßnahme. Der Höchstwert liegt bei einem UD-Wert von 1,3 W/(m²K).
Werden Rollläden mitgefördert?
Ja, wenn sie zusammen mit den Fenstern eingebaut oder erneuert werden. Das BAFA-Infoblatt nennt außenliegende Rollläden und andere Sonnenschutzvorrichtungen sowie die Dämmung vorhandener Rollladenkästen ausdrücklich.
Reicht 3-fach-Verglasung für die Förderung?
Nicht automatisch. Entscheidend ist der Uw-Wert des ganzen Fensters von höchstens 0,95 W/(m²K). Ob ein Fenster mit Dreifachglas ihn erreicht, hängt auch vom Rahmen ab. Der Wert muss im Angebot stehen.
Darf ich den Fensterbauer schon beauftragen, bevor der Antrag gestellt ist?
Nur mit einem Vertrag, der unter der Bedingung der Förderzusage steht und das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthält. Ein unbedingter Auftrag vor dem Antrag gilt als Vorhabenbeginn, dann gibt es keinen Zuschuss mehr.
Kann ich für die Fenster den Zuschuss und für die Dämmung den Steuerbonus nehmen?
Nach § 35c Absatz 3 EStG ist der Steuerbonus ausgeschlossen, wenn für dieselben Kosten ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen aus öffentlichen Mitteln genutzt wird. Für zwei getrennte Maßnahmen können Sie die Wege deshalb aufteilen. Die Rechnungen sollten die Maßnahmen klar trennen.
Fenstertausch im Rhein-Erft-Kreis
Wer in Kerpen, Erftstadt oder Bergheim die Fenster tauschen will, sollte vorher kurz an das ganze Haus denken: Kommt später eine Fassadendämmung, müssen die neuen Fenster so sitzen, dass die Dämmung sauber anschließen kann. Sonst entsteht eine Wärmebrücke, die sich nachträglich kaum beheben lässt. Wir prüfen die Angebote auf die Förderbedingungen, rechnen Zuschuss und Steuerbonus für Ihren Fall durch und stellen als Energieeffizienz-Experten den Antrag beim BAFA.
Angebot für neue Fenster liegt schon vor?
Wir prüfen es auf Uw-Werte und Förderbedingungen und sagen Ihnen, ob Zuschuss oder Steuerbonus für Sie mehr bringt.
Fördermittelberatung anfragenQuellen
- BAFA, „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ – Grundfördersatz, Mindestinvestition, Höchstgrenzen, iSFP-Bonus, WPB-Bonus, Energieeffizienz-Experte (bafa.de), abgerufen am 16.10.2026
- BMWE, Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026 – Nr. 5, 8.3.1, 8.4.1, 8.4.2, 8.4.7, 9.2.1, 9.4.1 und Technische Mindestanforderungen Nr. 1.1 (energiewechsel.de), abgerufen am 16.10.2026
- BAFA/KfW, Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0 (09/2026), Nr. 2.4 (bafa.de), abgerufen am 16.10.2026
- BAFA, Informationen zur Antragstellung – Lieferungs- und Leistungsvertrag, technische Projektbeschreibung, Verwendungsnachweis (bafa.de), abgerufen am 16.10.2026
- § 35c Einkommensteuergesetz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 16.10.2026
- Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung, Anlage 4 – Erneuerung der Fenster oder Außentüren (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 16.10.2026


